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Boden und Altlasten

 

Was ist das Altlastenkataster?

Das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz führt ein Kataster über Altlasten und altlastverdächtige Flächen, also nicht ausschließlich ein Kataster über sogenannte „Altlasten“.

Begriffsdefinitionen gemäß Bundesbodenschutzgesetz (§2 Abs.2 BBodSchG):

Altlasten sind

  1. stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind (Altablagerungen) und
  2. Grundstücke stillgelegter Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist, ausgenommen Anlagen, deren Stilllegung einer Genehmigung nach dem Atomgesetz bedarf (Altstandorte), durch die schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden.

Altlastverdächtige Fläche:

... sind Altablagerungen und Altstandorte, bei denen der Verdacht schädlicher Bodenveränderungen oder sonstiger Gefahren für den einzelnen oder die Allgemeinheit besteht.

schädliche Bodenveränderung:

... sind Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen, die geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für den einzelnen oder die Allgemeinheit herbeizuführen.

Der Gesetzgeber (hier: Bund und Land) hat dem Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz die Aufgabe zugewiesen, systematisch Standorte zu recherchieren, an denen mit schädlichen Beeinflussungen des Untergrundes und/oder anderer Umweltmedien zu rechnen ist.

Das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz des Saarlandes erhebt Daten zu:

  • Lage, Größe und Zustand der Standorte,Art, Menge und Beschaffenheit der Abfälle und sonstiger Stoffe, die abgelagert oder sonst in den Boden eingetragen worden sind
  • Art des früheren Betriebes, der stillgelegten Anlagen oder stillgelegten Einrichtungen,
  • frühere, bestehende und geplante Nutzungen der Altlasten und altlastverdächtigen Flächen, deren Einwirkungen auf die Umwelt oder deren sonstigen Beeinträchtigungen der Bodenfunktion, die geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Beeinträchtigungen für den Einzelnen oder die Allgemeinheit herbeizuführen,
  • Personen, die früher Eigentümer, Besitzer oder Inhaber der tatsächlichen Gewalt waren oder gegenwärtig sind, und
  • die sonstigen Sachverhalte und Rechtsverhältnisse, die für die Abwehr von Gefahren, erheblichen Nachteilen oder erheblichen Belästigungen für den Einzelnen oder die Allgemeinheit erforderlich sind.

Simpel ausgedrückt werden und wurden Daten gesammelt, die Hinweise auf die Wahrscheinlichkeit von Umweltverschmutzungen im weitesten Sinne an Standorten von bestimmten Branchengruppen und/oder an den Orten systematischer Abfallablagerungen liefern können. Die dabei gesammelten Daten inklusive Kartenausschnitten, Standortskizzen und Fotos werden zu sog. "Erfassungsbögen" je Standort zusammengefasst. Mittlerweile werden diese Daten in einer Datenbank geführt und können mit geeigneter Software (sog. Geoinformationssysteme (GIS)) in der jeweiligen Örtlichkeit lokalisiert werden. Auf der Basis dieser Erfassungsdaten weist man - je nach "Konkretisierungsgrad" der ermittelten Verdachtsmomente - den Standorten einen rechtlichen Status ("Altlast" bzw. Altlastverdachtsfläche") zu. Dies war und ist nicht in jedem Falle zweifelsfrei möglich, was die Begrifflichkeit "Altlastenkataster" zusätzlich relativiert. Es werden demzufolge zahlreiche Standorte im Kataster des LUA Saarland geführt, bei denen eine Zuordnung zu einem rechtlichen Status im Sinne des BBodSchG noch gar nicht möglich ist, im Einzelfall sogar illegitim wäre. Es gehört zu den wesentlichen, amtsermittelnden Pflichten des LUA Saarland, den Datenstand im Laufe der Zeit derart zu komplettieren, dass eine solche Zuordnung zweifelsfrei möglich wird.

Über diese rechtliche Einstufung von Flächen, die im Kataster geführt werden, führt das LUA Saarland eine "Priorisierung" der Standorte. Hierbei handelt sich um eine Wertung von z. B. Branchencharakteristika und Standortbedingungen mittels Kennzahlen zwischen 1 ("unkritisch") bis 4 ("schädliche Beeinflussung wahrscheinlich"). Man ordnet z. B. einem Galvanikbetrieb (wegen möglicher Verwendung hochtoxischer Cyanide und Schwermetalllösungen oder wassergefährdender Verbindungen ein Emissionspotenzial von 4 zu. Befindet sich der betroffene Standort zudem in einem Wasserschutzgebiet und/oder Wohngebiet, ist das Immissionspotenzial als kritisch zu bewerten (also wieder eine 4). Kommt hinzu - was bei Lage im Einzugsbereich von Trinkwasserbrunnen zu erwarten ist -, dass der Untergrund gut durchlässig ist und/oder Grundwasser hoch ansteht, sind auch für das Transmissionspotenzial, also der Wahrscheinlichkeit für eine Verfrachtung eines möglichen Eintrags in den Boden, kritischere Werte (3 oder 4) einzutragen. Mittels dieser Kennzahlen wird eine mittlere Kennzahl berechnet, die eine Orientierungshilfe bei der Bearbeitung bzw. bei Priorisierung amtsermittelnder Aktivitäten darstellt.

Wichtig ist noch, dass nach Gesetzeslage der Eigentümer bzw. der Inhaber der tatsächlichen Gewalt über die Liegenschaft von der Erfassung im Kataster des LUA in Kenntnis zu setzen ist. Hierzu sind über die betroffenen Flurstücke diese zu ermitteln und zu benachrichtigen. Bisher war dies nicht ohne unverhältnismäßigen Aufwand möglich.

 

Altlast / Verdachtsfläche

Altlast  / Verdachtsfläche

Luftbild mit Kennzeichnug von Verdachtsflächen

Luftbild mit Kennzeichnug von Verdachtsflächen

Karte der Verdachtsflächen

Karte der Verdachtsflächen

Markierung der Verdachtsfläche im Kataster

Markierung der Verdachtsfläche im Kataster

Lageskizze

Lageskizze