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Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz
 

Laborzulassung

Durch die staatliche Zulassung (Notifizierung) von analytisch arbeitenden Laboratorien im gesetzlich geregelten Umweltbereich soll die Sicherung der Analysenqualität durch Anwendung festgelegter und nachvollziehbarer Qualitätskriterien gewährleistet werden. Mit der “Verwaltungsvereinbarung über den Kompetenznachweis und die Notifizierung von Prüflaboratorien und Messstellen im gesetzlich geregelten Umweltbereich“ sind einheitliche Anforderungen an die Kompetenz und deren Nachweis als Vorraussetzung für die Notifizierung von Prüflaboratorien und Messstellen geschaffen worden, die durch Zeichnung aller Umweltminister der Bundesländer am 16. Januar 2001 in Kraft gesetzt wurde. Grundlage der Qualitätskriterien bilden die Anforderungen nach DIN EN ISO/IEC 17025 und die von den Ländern festgelegten bereichsspezifischen Fachmodule. Da die vorgenannte Verwaltungsvereinbarung auch die Möglichkeit der gegenseitigen Anerkennung eröffnet, entfallen für die Laboratorien Mehrfachkompetenzfeststellungen in den verschiedenen Bundesländern.

Der Bereich  „Laborzulassungen“ des Landesamtes für Umwelt- Arbeitsschutz (LUA) ist im Saarland die zuständige Stelle für die Notifizierung und Kompetenzfeststellung von Prüflaboratorien für Abwasser- und Feststoffanalytik gemäß:

  • Verordnung über die Eigenkontrolle von Abwasserbehandlungsanlagen (Eigenkontrollverordnung – EKVO)
  • Klärschlammverordnung (AbfKlärV)
  • Bioabfallverordnung (BioAbfV)
  • Düngeverordnung
  • Altholzverordnung
  • § 18 BBodSchG (VSU Boden und Altlasten)

Notwendige Voraussetzung für die Notifizierung ist der Nachweis der Kompetenz. Diese kann auf Antrag durch Vorlage einer gültigen, vollständigen und für die Untersuchungsaufgabe anwendbaren Akkreditierungsurkunde mit Anlage und Auditberichten der evaluierten Akkreditierungsgesellschaft DAkkS (s. rechts) oder eines Zulassungsbescheides eines anderen Bundeslandes der Bundesrepublik Deutschland, die auf der Grundlage der oben genannten Verwaltungsvereinbarung basiert, nachgewiesen werden. Auf Antrag führt die zuständige Stelle im Geschäftsbereich 6 ebenfalls die Kompetenzprüfung im Rahmen eines Laboraudits für die oben genannten Bereiche durch.

Bitte beachten Sie die Kontakt- und Downloadboxen auf der rechten Seite.

Kontakt

Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz
Geschäftsbereich 6 - Umweltüberwachung, -analytik
E-Mail-Kontakt
Telefon
(0681) 8500- 1241
Telefax
(0681) 8500- 1799

Antragsunterlagen für eine Notifizierung

Verpflichtungserklärung

Antragsunterlagen für eine Notifizierung

Anlagen

Akkreditierungsgesellschaft