Ministerium für Inneres, Kultur und Europa
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Datenschutz
„Mit Gesetz vom 18. Mai 2011 zur Änderung des Saarländischen Datenschutzgesetzes, das am 1. Juni 2011 verkündet wurde, ist die Zuständigkeit für die Datenschutzaufsicht im nicht-öffentlichen Bereich auf die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit des Saarlandes übertragen worden. Dadurch gibt es im Saarland nur noch eine Datenschutzkontrollstelle, die sowohl für den öffentlichen als auch für den nicht-öffentlichen Bereich zuständig ist und in der eine einheitliche datenschutzrechtliche Beratung und Kontrolle auf alle datenschutzrechtlichen Eingaben und Anfragen der Bürgerinnen und Bürger erfolgen kann.
Sie erreichen die Landesbeauftragte wie folgt:
Postfach 10 26 31 Telefon: 0681/94781-0 E-Mail: poststelle@lfdi.saarland.de“ |


