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Wie sieht das elektronische Verfahren aus?
Gemäß Art. 8 der Dienstleistungsrichtlinie müssen die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass alle Verfahren und Formalitäten zur Aufnahme oder Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit problemlos, nationale und föderale Grenzen überschreitend, elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner oder die zuständige Behörde abgewickelt werden können. Dies musste spätestens ab 28. Dezember 2009 möglich sein. Im Saarland haben die Wirtschaftskammern die Aufgaben des Einheitlichen Ansprechpartners übernommen. Federführend für die Etablierung des EA-Saar und dessen elektronische Vernetzung ist das Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft (MWW), welches mit anderen Ressorts, der Staatskanzlei und den Kammern gemeinsam eine IT-Lösung konzipieren und implementieren ließ.
Ausgehend von der der E-Government-Strategie des Saarlandes konnte für die Bereitstellung der IT-Infrastruktur des EA-Saar auf einige bereits im Land eingeführte Komponenten zurückgegriffen werden. Dazu gehören Elemente für die Präsentation und Vermittlung von Verwaltungsdienstleistungen im Internet, die sichere Kommunikation mit dem Bürger und ein Fallmanagement-System für die Verwaltung. Im Ergebnis können sich die in der EU niedergelassenen Dienstleister auf den Internetseiten des EA-Saar über alle erforderlichen Formalitäten informieren, dann mit dem EA über sichere elektronische Kommunikationskanäle Kontakt aufnehmen und alle notwendigen behördlichen Verfahrensschritte vollständig elektronisch und aus der Ferne abwickeln. Nach dem deutschen Signaturgesetz ist dafür die Unterzeichnung von Dokumenten mit der qualifizierten elektronischen Signatur Voraussetzung. Aber auch ohne diese Möglichkeit kann der Bürger persönlich oder schriftlich Unterlagen beim EA einreichen. Alle Vorgaben, welche die EU-DLR bezüglich der elektronischen Abwicklung von Genehmigungsverfahren macht, werden durch die im Saarland aufgebaute Infrastruktur erfüllt. |
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Stabsstelle "EU-Dienstleistungsrichtlinie"
Dr. Bernd van der Felden
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