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Was leistet der Einheitliche Ansprechpartner?
Logo des Einheitlichen Ansprechpartners nach EU-Dienstleistungsrichtlinie.
Nach den Vorgaben der EU-Dienstleistungsrichtlinie (DLR) müssen die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass die Dienstleister „alle Verfahren und Formalitäten, die für die Aufnahme ihrer Dienstleistungstätigkeiten erforderlich sind, insbesondere Erklärungen, Anmeldungen oder die Beantragung von Genehmigungen bei den zuständigen Behörden, einschließlich der Beantragung der Eintragung in Register, Berufsrollen oder Datenbanken oder der Registrierung bei Berufsverbänden oder Berufsorganisationen sowie die Beantragung der für die Ausübung ihrer Dienstleistungstätigkeit erforderlichen Genehmigungen“ (Art. 6 Absatz 1 DLR) über so genannte Einheitliche Ansprechpartner (EA) abwickeln können.
Danach muss der EA auf Wunsch des Dienstleisters als Kontaktstelle für alle im Zusammenhang mit der Dienstleistung stehenden Verfahren und Formalitäten fungieren. Es ist allgemeine politische Auffassung, dass diese Einrichtung sowohl In- als auch EU-Ausländern zur Verfügung stehen soll. Der EA betreut Verfahren im Vorfeld der Dienstleistungstätigkeit (vor allem die der präventiven Kontrolle dienenden Anzeige-, Anmelde-, Eintragungs- und Genehmigungsverfahren) sowie sämtliche weitere Rechtsakte während dieser Tätigkeit (insbesondere Verfahren der nachträglichen Kontrolle). Dienstleister wie Auftraggeber sollen sich auf elektronischem Weg über die Regelungen in den EU-Mitgliedstaaten grenzüberschreitend mit Hilfe des EA informieren sowie Genehmigungen erhalten können. Auf Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefs der Länder, unter Effizienzgesichtspunkten mit dem Ziel, ein stimmiges System für den Dienstleister zuinstallieren, wurde unter Berücksichtigung der unterschiedlichen föderalen Strukturen die Richtlinie regelkonform weitgehend einheitlich umgesetzt.Dies gilt auch für den Aufgabenbereich der EA. Zur Umsetzung der EU-DLR wurde im Saarland das EA-Gesetz Saarland beschlossen. Es enthält folgende Eckpunkte:
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FlyerEinheitlicher Ansprechpartner SaarGeschäftsstelle
IHK Saarland
Geschäftstelle
Handwerkskammer des Saarlandes
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Stabsstelle "EU-Dienstleistungsrichtlinie"
Dr. Bernd van der Felden
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