Saarland.de - Startseite
   Benutzerhinweise    Inhalt    Suche
Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft
 

Was leistet der Einheitliche Ansprechpartner?

Logo des Einheitlichen Ansprechpartners nach EU-Dienstleistungsrichtlinie.
Logo des Einheitlichen Ansprechpartners nach EU-Dienstleistungsrichtlinie.
Nach den Vorgaben der EU-Dienstleistungsrichtlinie (DLR) müssen die  Mitgliedstaaten sicherstellen, dass die Dienstleister „alle Verfahren und Formalitäten, die für die Aufnahme ihrer Dienstleistungstätigkeiten erforderlich sind, insbesondere Erklärungen, Anmeldungen oder die Beantragung von Genehmigungen bei den zuständigen Behörden, einschließlich der Beantragung der Eintragung in Register, Berufsrollen oder Datenbanken oder der Registrierung bei Berufsverbänden oder Berufsorganisationen sowie die Beantragung der für die Ausübung ihrer Dienstleistungstätigkeit erforderlichen Genehmigungen“ (Art. 6 Absatz 1 DLR) über so genannte Einheitliche Ansprechpartner (EA) abwickeln können.
 
Danach muss der EA auf Wunsch des Dienstleisters als Kontaktstelle für alle im Zusammenhang mit der Dienstleistung stehenden Verfahren und Formalitäten fungieren. Es ist allgemeine politische Auffassung, dass diese Einrichtung sowohl In- als auch EU-Ausländern zur Verfügung stehen soll. Der EA betreut Verfahren im Vorfeld der Dienstleistungstätigkeit (vor allem die der präventiven Kontrolle dienenden Anzeige-, Anmelde-, Eintragungs- und Genehmigungsverfahren) sowie sämtliche weitere Rechtsakte während dieser Tätigkeit (insbesondere Verfahren der nachträglichen Kontrolle).
Dienstleister wie Auftraggeber sollen sich auf elektronischem Weg über die Regelungen in den EU-Mitgliedstaaten grenzüberschreitend mit Hilfe des EA informieren sowie Genehmigungen erhalten können. Auf Beschluss der  Bundeskanzlerin und der Regierungschefs der Länder,  unter Effizienzgesichtspunkten mit dem Ziel,  ein stimmiges System für den Dienstleister zuinstallieren, wurde  unter Berücksichtigung der unterschiedlichen föderalen Strukturen die Richtlinie regelkonform weitgehend einheitlich umgesetzt.Dies gilt auch für den Aufgabenbereich der EA.

Zur Umsetzung der EU-DLR wurde im Saarland das EA-Gesetz Saarland beschlossen. Es enthält folgende Eckpunkte:
  • Ein einziger EA-Saar ist für das gesamte Saarland zuständig.
  • Der EA-Saar wird getragen von den interessierten Kammern und gegebenenfalls juristischen Personen des privaten Rechts.
  • Der  EA-Saar handelt durch eine gemeinsame Geschäftsstelle.
  • Die Träger des EA-Saar schließen einen öffentlich-rechtlichen Vertrag, der detailliert ihre Zusammenarbeit regelt.
  • Der EA-Saar kann für seine Tätigkeit zur Kostendeckung Gebühren erheben.

Einheitlicher Ansprechpartner Saar

Geschäftsstelle
IHK Saarland
Franz-Josef-Röder-Straße 9
66119 Saarbrücken
E-Mail-Kontakt
Telefon
(0681) 9520-600
Telefax
(0681) 9520-690
Geschäftstelle
Handwerkskammer des Saarlandes
Hohenzollernstraße 47-49
66117 Saarbrücken
E-Mail-Kontakt
Telefon
(0681) 5809-105
Telefax
(0681) 5809-222105
Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft
Stabsstelle "EU-Dienstleistungsrichtlinie"
Dr. Bernd van der Felden
Am Tummelplatz 7
66117 Saarbrücken
E-Mail-Kontakt
Telefon
(0681) 501-2621
Telefax
(0681) 501-2611