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Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft
 

Wie funktioniert die Normenprüfung konkret?

Die Dienstleistungsrichtlinie erlegt den Mitgliedstaaten umfangreiche Prüfpflichten auf. Es gilt festzustellen, ob Beschränkungen für die grenzüberschreitende Aufnahme und Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit bestehen oder ob das geltende Recht auf allen Rechtsetzungsebenen (Bund, Land, Kommunen, Kammern) mit den Anforderungen der Dienstleistungrichtlinie vereinbar ist.
Das sogenannte Normenscreening ist die Überprüfung des von der EU-Dienstleistungsrichtlinie erfassten Normenbestandes nach standardisierten Kriterien. Grundsätzlich müssen alle die  für Dienstleistungstätigkeiten geltenden Normen ermittelt, ausgewählt und anhand eines einheitlichen Prüfrasters auf ihre Richtlinien-Konformität überprüft werden. Recht, das gegen die Anforderungen der Richtlinie verstößt, ist aufzuheben oder anzupassen.

So mussten die Mitgliedstaaten zum Beispiel bis zum 28. Dezember 2009 gemäß Art. 39 der Richtlinie der Kommission über
  • die in den jeweiligen Rechtsordnungen bestehenden Genehmigungsregelungen,
  • bestimmte Anforderungen an Dienstleister, wie territoriale Beschränkungen oder Verbote, bestimmte Tätigkeiten parallel auszuüben,
  • Anforderungen an ausländische Dienstleister, wie zum Beispiel die Vorgabe, eine bestimmte Infrastruktur zu errichten oder bestimmte Genehmigungen einzuholen,

berichten und - wo erforderlich - deren Beibehaltung rechtfertigen.
Seit Juli 2008 steht für die Normenprüfung ein elektronisches Verfahren einschließlich der erforderlichen Berichterstattung an die Kommission zur Verfügung.

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Kontakt

Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft
Stabsstelle "EU-Dienstleistungsrichtlinie"
Dr. Bernd van der Felden
Am Tummelplatz 7
66117 Saarbrücken
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