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Wie funktioniert die Normenprüfung konkret?
Die Dienstleistungsrichtlinie erlegt den Mitgliedstaaten umfangreiche Prüfpflichten auf. Es gilt festzustellen, ob Beschränkungen für die grenzüberschreitende Aufnahme und Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit bestehen oder ob das geltende Recht auf allen Rechtsetzungsebenen (Bund, Land, Kommunen, Kammern) mit den Anforderungen der Dienstleistungrichtlinie vereinbar ist.
Das sogenannte Normenscreening ist die Überprüfung des von der EU-Dienstleistungsrichtlinie erfassten Normenbestandes nach standardisierten Kriterien. Grundsätzlich müssen alle die für Dienstleistungstätigkeiten geltenden Normen ermittelt, ausgewählt und anhand eines einheitlichen Prüfrasters auf ihre Richtlinien-Konformität überprüft werden. Recht, das gegen die Anforderungen der Richtlinie verstößt, ist aufzuheben oder anzupassen. So mussten die Mitgliedstaaten zum Beispiel bis zum 28. Dezember 2009 gemäß Art. 39 der Richtlinie der Kommission über
berichten und - wo erforderlich - deren Beibehaltung rechtfertigen. |
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KontaktMinisterium für Wirtschaft und Wissenschaft
Stabsstelle "EU-Dienstleistungsrichtlinie"
Dr. Bernd van der Felden
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