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Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft
 

Wie wird die Richtlinie im Bund und im Saarland umgesetzt?

Die EU-Dienstleistungsrichtlinie wird auf nationaler Ebene in Einzelschritten umgesetzt:
  • Überprüfung von Normen und Anforderungen für die Niederlassung und für die grenzüberschreitende Dienstleistungs-Tätigkeit auf ihre Vereinbarkeit mit den Vorgaben der Richtlinie,
  • Verwaltungsvereinfachung durch Einheitliche Ansprechpartner und die elektronische Verfahrensabwicklung,
  • Aufbau eines Systems der gegenseitigen Amtshilfe (IMI).

Im Saarland koordiniert das Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft die Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie. Es ist für diese Aufgabe Ansprechpartner der Bundesregierung. Für die IT-technischen Anforderungen zeichnet das saarländische IT-Innovationszentrum, Staatskanzlei, verantwortlich.

Binnenmarkt-Informationssystem - Internal Market Information System (IMI)

Das Binnenmarkt-Informationssystem (IMI) ist ein Instrument zur Unterstützung der zuständigen Behörden im Europäischen Wirtschaftsraum, das die elektronische Kommunikation zwischen den Behörden der Mitgliedstaaten verbessern und den Austausch von Informationen, die für die Anwendung des Binnenmarktrechts erforderlich sind, erleichtern soll.

Über einen Frage- und Antwortkatalog sollen konkrete Informationen zügig und anwenderfreundlich ausgetauscht werden können. IMI soll dabei nur bei konkretem Informationsinteresse, d.h. anlassbezogen, eingesetzt werden.IMI gibt es für den Bereich der Berufsanerkennungsrichtlinie (RL 2005/36 EG) bereits seit 2007. Hierbei werden die Gesundheitsberufe, Ärzte, Apotheker und Physiotherapeuten sowie Steuerberater und Wirtschaftsprüfer und in der zweiten Ausbaustufe die Berufe Architekten, Zahn-/Tierärzte, Krankenschwestern und Hebammen sowie Lehrer und medizinisch-technische Radiologieassistenten im System mit dem Zweck abgebildet, staatenübergreifend berufliche Qualifikationen zu überprüfen.

Für die Dienstleistungsrichtlinie wurde IMI um ein entsprechendes Modul erweitert. Seit Anfang 2009 wird ein Pilotprojekt für das IMI-Modul Dienstleistungsrichtlinie durchgeführt, bei dem die Dienstleistungen im Baugewerbe (inklusive Architekten), Dienstleistungen von Immobilienmaklern, Reiseagenturen, Reiseveranstalter und Fremdenführer, Catering und Gastronomie sowie Tierärzte einbezogen sind.
Nach erfolgreichem Abschluss der Pilotphase ist das System im ersten Halbjahr 2010 voll funktionsfähig. Neben einem „Basismodul“ für den „normalen“ Informationsaustausch wird das IMI-Modul Dienstleistungsrichtlinie zwei weitere Zusatzmodule (Vorwarnmechanismus und Ausnahmen im Einzelfall) für solche Fälle erhalten, in denen von einer Dienstleistungstätigkeit die Gefahr schwerer Schäden für Personen oder Umwelt ausgeht und eine Schnell-Information ausländischer Behörden durch innerstaatliche Stellen erforderlich ist.

Die Federführung im IMI-Modul Berufsanerkennungsrichtlinie obliegt dem Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft. Die Aufgaben im IMI-Modul Dienstleistungsrichtlinie werden vom Einheitlichen Ansprechpartner wahrgenommen. In technischen Fragen und hinsichtlich der Benutzerverwaltung wird das IMI-System vom Landesamt für Zentrale Dienste betreut.

Kontakt

Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft
Stabsstelle "EU-Dienstleistungsrichtlinie"
Dr. Bernd van der Felden
Am Tummelplatz 7
66117 Saarbrücken
E-Mail-Kontakt
Telefon
(0681) 501-2621
Telefax
(0681) 501-2611