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In welchen Bereichen wird die Dienstleistungs-Richtlinie angewandt?
Der Anwendungsbereich der EU-Dienstleistungrichtlinie umfasst nicht nur die Erbringer wirtschaftlicher Dienstleistungen nach herkömmlichem Verständnis - wie Friseure, IT-Spezialisten, Dienstleister im Baubereich und Handwerker - sondern grundsätzlich alle Dienstleistungen, die von einem in einem Mitgliedstaat niedergelassenen Erbringer angeboten werden ( Art. 2 Abs. 1). Dienstleistung ist mithin jede selbstständige Tätigkeit, die in der Regel gegen Entgelt erbracht wird (Art. 4,1). Dieses weite Verständnis wird jedoch durch eine umfangreiche Liste von Ausnahmen eingeschränkt ( Art. 2 Abs. 2). So fallen unter anderem folgende Tätigkeiten generell nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie:
Auf Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse wie etwa Postdienstleistungen, die Gas-, Elektrizitäts- und Wasserversorgung sowie die Abwasser- und Müllentsorgung findet die EU-Dienstleistungsrichtlinie keine Anwendung (Art. 17). |
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Stabsstelle "EU-Dienstleistungsrichtlinie"
Dr. Bernd van der Felden
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