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Ausbildung Justizwachtmeister/in (Laufbahn einfacher Justizdienst)
Aufgabenbereich
Die Beamten/innen des einfachen Justizdienstes (Justizwachtmeister/innen) erfüllen im Bereich der saarländischen Justiz in den Gerichten und Staatsanwaltschaften wichtige und verantwortungsvolle Aufgaben. Sie werden z. B. eingesetzt
Die Voraussetzungen für die Tätigkeit als Justizwachtmeister/ Justizwachtmeisterin ergeben sich aus der Verordnung über die Ausbildung der Beamten und Beamtinnen der Laufbahn des Justizwachtmeisterdienstes - AOJ JW - vom 1. April 1975 in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. März 2000 (Amtsbl. S. 506, 576), geändert durch die Verordnung vom 24. Januar 2006 (Amtsbl. S. 174). Diese kann nebenstehend heruntergeladen werden.
Zum Vorbereitungsdienst für den einfachen Justizdienst kann zugelassen werden, wer: - die gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis erfüllt, - den Hauptschulabschluss oder einen entsprechenden Bildungsstand besitzt, - die für den Justizwachtmeisterdienst erforderliche gesundheitliche Eignung, als Schwerbehinderter/Schwerbehinderte das für den Justizwachtmeisterdienst erforderliche Mindestmaß körperlicher Rüstigkeit nachweist. Der Vorbereitungsdienst dauert 6 Monate und gliedert sich in eine theoretische und anschließende praktische Ausbildung. Der monatliche Bruttoverdienst (in der Regel besteht Beihilfeanspruch i.H.v. 50; im übrigen private Krankenversicherung) für den Zeitraum der Ausbildung beträgt zur Zeit 823,08 EURO.
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