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Justiz
 

Ausbildung Justizwachtmeister/in (Laufbahn einfacher Justizdienst)

Die Einstellung von Anwärterinnen und Anwärtern für den einfachen Justizdienst erfolgt nur bei Bedarf.
Aufgabenbereich

Die Beamten/innen des einfachen Justizdienstes (Justizwachtmeister/innen) erfüllen im Bereich der saarländischen Justiz in den Gerichten und Staatsanwaltschaften wichtige und verantwortungsvolle Aufgaben.

Sie werden z. B. eingesetzt

  • im Sitzungs- und Vorführdienst bei Gerichtsverhandlungen,
  • bei der Aushändigung und Zustellung von Schriftstücken,
  • zur Aufrechterhaltung der Ruhe, Ordnung und Sicherheit in den Justizgebäuden,
  • im Pförtner-, Anmelde- und Fernsprechvermittlungsdienst,
  • bei der Vornahme des Postein- und -ausgangs bei den Justizbehörden,
  • in der Justizverwaltung (z.B. Verwaltung des Büro- und Verpackungsmaterials, Verwaltung des Gerätebestandes, Mitarbeit im Büchereidienst).
Die Voraussetzungen für die Tätigkeit als Justizwachtmeister/ Justizwachtmeisterin ergeben sich aus der Verordnung über die Ausbildung der Beamten und Beamtinnen der Laufbahn des Justizwachtmeisterdienstes - AOJ JW - vom 1. April 1975 in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. März 2000 (Amtsbl. S. 506, 576), geändert durch die Verordnung vom 24. Januar 2006 (Amtsbl. S. 174). Diese kann nebenstehend heruntergeladen werden.

Zum Vorbereitungsdienst für den einfachen Justizdienst kann zugelassen werden, wer:
- die gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis erfüllt,
- den Hauptschulabschluss oder einen entsprechenden Bildungsstand besitzt,
- die für den Justizwachtmeisterdienst erforderliche gesundheitliche Eignung, als Schwerbehinderter/Schwerbehinderte das für den Justizwachtmeisterdienst erforderliche Mindestmaß körperlicher Rüstigkeit nachweist.

Der Vorbereitungsdienst dauert 6 Monate und gliedert sich in eine theoretische und anschließende praktische Ausbildung.

Der monatliche Bruttoverdienst (in der Regel besteht Beihilfeanspruch i.H.v. 50; im übrigen private Krankenversicherung) für den Zeitraum der Ausbildung beträgt zur Zeit 823,08 EURO.

Nach dem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung erfolgt die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe als Justizoberwachtmeister/in in Besoldungsgruppe A 3. Abhängig von den dienstlichen Leistungen und den zur Verfügung stehenden Stellen sind Beförderungen möglich zum Justizhauptwachtmeister in Besoldungsgruppe A 4 und zum Ersten Justizhauptwachtmeister in den Besoldungsgruppen A 5 und A 6. Bei entsprechender Eignung ist ein Aufstieg in die Laufbahn des mittleren Justizdienstes nicht ausgeschlossen.


Aktuelle Stellenausschreibung

Die Bewerbungsfrist ist bereits abgelaufen.

Bewerbungsunterlagen

Dem Bewerbungsschreiben sind aussagekräftige Bewerbungsunterlagen, insbesondere das Abschlusszeugnis der Hauptschule oder ein Zeugnis über eine entsprechende Schulbildung sowie Zeugnisse über die Beschäftigung seit der Schulentlassung (insbesondere Prüfungszeugnisse) beizufügen.

Es wird gebeten, die Bewerbungen nicht in Klarsichthüllen u.Ä. vorzulegen.

Bewerbungsanschrift

Bewerbungen sind an das
Ministerium der Justiz
Referat A 2
Zähringerstraße 12
66119 Saarbrücken,
zu richten.

Kontakt

Ministerium der Justiz
Personalabteilung - Ausbildung
Zähringerstraße 12
66119 Saarbrücken
Telefon
(0681) 501-3193

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