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Aufgaben
Am 21. Oktober 2004 wurden mit dem Amtsblatt des Saarlandes die Geschäftsbereiche der obersten Landesbehörden bekanntgemacht. Dem Ministerium für Justiz, Gesundheit und Soziales wurden vom Ministerpräsidenten des Saarlandes, Peter Müller, am 06. Oktober 2006 folgende Zuständigkeiten zugeordnet:
Für den Justizbereich organisiert das Ministerium die Angelegenheiten des Verfassungsgerichtshofs und das Recht der Verfassungsgerichtsbarkeit unbeschadet der Zuständigkeiten des Ministerpräsidenten, sowie die Angelegenheiten der bürgerlichen Rechtspflege, der freiwilligen Gerichtsbarkeit, der Strafrechtspflege und des Verfahrensrechts der Verwaltungs-, Arbeits-,Sozial- und Finanzgerichtsbarkeit. Zudem ist es zuständig für die Angelegenheiten der Notarinnen und Notare, der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie der Rechtsbeistände. Für den Bereich Gesundheit wirkt das Ministerium in den Belangen des Gesundheitswesens, des Gesundheitsschutzes, der Gesundheitsförderung und -hilfe sowie im öffentlichen Gesundheitsdienst. Es überwacht das Veterinärwesen im Saarland (nicht aber den Tierschutz) und den Verbraucherschutz. Hier spielt besonders die Lebensmittel, Trinkwasser- und Badegewässerüberwachung eine Rolle. Das Ministerium regelt in diesem Bereich außerdem alle Angelegenheiten der akademischen und nichtakademischen Heilberufe, des Vertragsarztrechts, der Krankenhäuser sowie der Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen. Es führt Aufsicht über das Apothekenwesen und hat die Arzeimittelüberwachung sowie die Medizinprodukteüberwachung inne. Es ist zuständig für die Gesundheitsberichterstattung des Saarlandes und führt das Krebsregister des Saarlandes. Im Sozialressort ist das Ministerium mit den Belangen der Sozialhilfe, der Grundsicherung, der Sozialversicherung und der freien Wohlfahrtspflege betraut. Darüber hinaus ist es für die Planung und Förderung von Pflegeeinrichtungen zuständig und wacht über die Umsetzung der Pflegeversicherung. Im Zuge des Neuzuschnitts der Landesressorts ist das Ministerium seit September 2007 zuständig für den Aufgabenbereich Arbeit.m Bereich des Arbeits- und Tarifrechts wirkt das Ministerium bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung mit. Es hat die Rechtsaufsicht über die Arbeitskammer des Saarlandes und ist im Tarifausschuss zuständig für Allgemeinverbindlicherklärungen von Tarifverträgen für das Saarland.Das Ministerium gestaltet die Arbeitsmarktpolitik im Rechtskreis SGB II mit und befasst sich im Rechtskreis SGB III mit der Reform und Weiterentwicklung des Arbeitsförderrechts und der Arbeitslosenversicherung. Darüber hinaus wirkt es im Verwaltungsausschuss der Agentur für Arbeit des Saarlandes mit. Im Rahmen der interregionalen Arbeitsmarktpolitik initiiert und begleitet das Ministerium EURES-Projekte zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Arbeitskräftemobilität. Das Ministerium ist zugleich Verwaltungsbehörde des Europäischen Sozialfonds (ESF). Es leitet und koordiniert alle Aufgaben des ESF. Darüber hinaus setzt es eine Reihe von ESF-kofinanzierten arbeitsmarktpolitischen Förderprogrammen um. Neben den Arbeitsmarktprogrammen des ESF fördert das Ministerium mit Landesmitteln auch viele weitere Maßnahmen zur beruflichen Qualifizierung und Beschäftigung von besonderen Zielgruppen. Das Ministerium hat zudem ein landesweites Netz an Agenturen für haushaltsnahe Arbeit (AhA) aufgebaut und fördert hauswirtschaftliche Dienstleistungen mit einem Zuschuss für alle Kundinnen und Kunden. |
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Referat E3
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