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Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz
 

Umweltmeldeplan

Das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz hat eine Rufbereitschaft eingerichtet, um bei akut auftretenden Schadensereignissen, die die Umwelt gefährden, Mitarbeiter kurzfristig und unabhängig von der Uhrzeit zur Verfügung zu stellen. Zum einen bei originären Zuständigkeiten des LUA (nach dem Verwaltungsstrukturreformgesetz ("Hessereform") ab 2008 insbesondere als Untere Wasser-/Bodenschutzbehörde), zum anderen  sowohl für die fachtechnische Beratung anderer Behörden als auch für Probenahme und Analytik. Der Umweltmeldeplan sieht vor, dass Privatpersonen, Unternehmen, Verbände und Vereine beobachtete akute Umweltschadensereignisse der nächsten Polizeidienststelle mitteilen, über die dann die Alarmierung der Rufbereitschaft veranlasst wird.

Zweck des Umweltmeldeplans ist es, plötzlich auftretende Verunreinigungen mit umweltgefährdenden Stoffen, die nach Menge und/oder Schädlichkeit Wasser, Boden oder Luft nachteilig verändern können, zu erfassen und die zur Bekämpfung von Schadensereignissen zuständigen Behörden und Stellen zu informieren,so dass

  • Gefahrenabwehr,
  • Ursachenfeststellung,
  • Verursacherermittlung,
  • Schadensbeseitigung und
  • Minderung von Folgeschäden

veranlasst werden können.

Die Aufgabe des Meldebeauftragten des LUA besteht insbesondere darin, Schadensereignisse hinsichtlich der Zuständigkeiten der Verwaltungsbehörden zu erkennen, betroffene Behörden zu alarmieren und fachtechnisch zu beraten, die Auslösung anderer Alarmpläne zu veranlassen und das Schadensereignis zu dokumentieren. Der Meldebeauftragte veranlasst, soweit notwendig, Probenahmen durch qualifiziertes Personal und gegebenenfalls die Alarmierung der Laborbereitschaft des Landesamtes für Umweltschutz- und Arbeitsschutz und die Untersuchung der Proben.

Bei Schadensfällen, die sich grenzüberschreitend (Frankreich, Luxemburg, Rheinland-Pfalz) auswirken, tritt der gemeinsame Internationale Warn- und Alarmplan Mosel-Saar in Kraft. Dabei handelt es sich um ein Meldesystem, mit dem sichergestellt wird, dass die betroffenen Staaten bei Auftreten von akuten Schadenserereignissen ohne Zeitverlust verständigt werden, damit sie unverzüglich die erforderlichen Maßnahmen einleiten können.

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