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Ältere Kindersitze haben ausgedient - Bußgeld droht!Neuregelungen für zulässige Rückhalteeinrichtungen seit 8. April 2008
Die älteren Kindersitze entsprechen nicht mehr den heutigen Sicherheitsanforderungen. Die amtliche Genehmigung ist ersichtlich an einem Typenschild, das an jedem Kindersitz angebracht ist.
TypenschildTypenschild eines Kindersitzes
Die neuen Sitze, die die Norm erfüllen, beginnen jetzt in der zweitletzten Zeile des Typenschildes mit der Ziffernfolge 03 oder 04.
Bei Zuwiderhandlungen droht ein Verwarnungsgeld in Höhe von bis zu 35 Euro. |
KontaktLandespolizeidirektion
Presse-, Präventions- und Öffentlichkeitsarbeit, Opferschutz
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