Auf diesen Seiten sind die vielfältigen Aufgaben des Finanzressorts beschrieben.
Die Finanzämter sind für die Verwaltung der Steuern mit Ausnahme der Zölle und der bundesgesetzlich geregelten Verbrauchsteuern zuständig, soweit die Verwaltung nicht den Gemeinden (Gemeindeverbänden) übertragen worden ist. Sie sind ferner für die ihnen sonst übertragenen Aufgaben zuständig.
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Als Haushaltsministerium obliegen dem Finanzministerium vor allem die Aufstellung des Landeshaushaltes sowie die Rechnungslegung über Einnahmen und Ausgaben, Vermögen und Schulden des Landes.
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Das Finanzressort ist für den Staatlichen Hochbau, die Wohnungsbauförderung und die Liegenschaften des Landes zuständig.
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Das Statistische Amt ist seit 01.10.2006 eine Abteilung des neu gegründeten Landesamtes für Zentrale Dienste.
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Die Aufgaben des zentralen Dienstleisters für die Landesverwaltung werden vom Landesamt für Zentrale Dienste wahrgenommen.
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Die Zentrale Besoldungs- und Versorgungsstelle ist eine Abteilung des Landesamtes für Zentrale Dienste und zuständig für die Berechnung und Zahlung der Gehälter, der Entgelte, des Kindergeldes sowie der Beihilfe für die Landesbediensteten und die Versorgungsempfänger.
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