Saarland.de - Startseite
   Benutzerhinweise    Inhalt    Suche
Strukturfondsförderung
 

EFRE - Prioritätsachse 1

Förderung von Wettbewerbsfähigkeit durch wachstums und unternehmensorientierte Maßnahmen und Stärkung der Unternehmensbasis.

Förderung des Unternehmensgeistes und des Unternehmertums - Saarland Offensive für Gründer (SOG)

Um Existenzgründern die bestmögliche Unterstützung zuteil werden zu lassen, hat die saarländische Landesregierung die Saarland Offensive für Gründer (SOG) gestartet,ein regionales Netzwerk, dem alle Institutionen und Stellen im Saarland angehören, die
Unterstützungsleistungen für Existenzgründer anbieten. Koordiniert wird das Netzwerk vom Ministerium für Wirtschaft und Arbeit. Der Saarland Offensive für Gründer (SOG) wird auch in den nächsten Jahren eine zentrale Rolle bei der weiteren Stimulierung von
Existenzgründungen und Unterstützung von Existenzgründern in der Region zukommen. Hierzu soll die SOG ausgebaut und mit neuen  austeinen versehen werden. Ausgehend von diesem gut aufgestellten Netzwerk sollen Projekte zur Förderung unternehmerischer Initiative und Fähigkeiten umgesetzt werden. Hierzu gehören insbesondere Beratungs- und Qualifizierungsangebote für Existenzgründer und junge Unternehmen sowie Maßnahmen zur Förderung von Unternehmergeist, insbesondere
im Schul- und Hochschulbereich.

Begleitend zu Finanzierungshilfen der öffentlichen Hand, wie z. B. Investitionszuschüssen,
sollen die in den letzten Jahren aufgebauten Angebote im Bereich des Gründercoachings weiter ausgebaut werden. Durch die Coaching-Angebote sollen die Gründer/innen in allen Phasen der Unternehmensgründung optimal beraten und begleitet werden, damit sie sich ganz auf ihre Kernkompetenzen konzentrieren können.

Bestandteil des Gründercoachings sind Qualifizierungsmaßnahmen für Fach- und Führungskräfte von Unternehmen mit Firmensitz und Betriebsstätte im Saarland. Der Inhalt der Maßnahmen soll vorrangig auf die Vermittlung von betriebswirtschaftlichem, technischem und organisatorischem Managementwissen zielen. Dieses Coaching-Angebot soll komplettiert werden durch Beratungsdienstleistungen für Existenzgründer und saarländische Unternehmen zur Erreichung einer besseren Vereinbarkeit von
Familie und Beruf und damit zu einer höheren Erwerbsbeteiligung.

In diesem Zusammenhang soll von der Möglichkeit des „cross financing“ Gebrauch gemacht werden, d.h. es ist vorgesehen, gemäß der Möglichkeit nach Artikel 34 Abs. 2 der Verordnung (EG) 1083/2006 Mittel für Maßnahmen einzusetzen, die in den Interventionsbereich
des ESF fallen. Diese Option bietet hier die Möglichkeit, die EFREFörderung komplementär und zielgenau – sowohl im Hinblick auf die Fördermaßnahme als auch die potenziell Begünstigten (Zielgruppe) – durch entsprechende ESF-Maßnahmen zu unterstützen und in ihrem Wirkungsgrad zu erhöhen.

Gerade bei technologieorientierten Jungunternehmen ist neben einer erfolgreich verlaufenden Existenzgründungsphase das anschließende – oft schnelle - Unternehmenswachstum von entscheidender Bedeutung zur Erlangung nationaler und internationaler Wettbewerbsfähigkeit. Das Saarland plant daher eine Initiative zur gezielten Unterstützung wachstumsstarker Jungunternehmen. Diese soll bestehen aus für sich genommen teilweise kleine Maßnahmen, die aber durch ihre Koordination zu einem wirkungsvollen Programm, gebündelt werden. Dazu gehören etwa die Bereitstellung von Mitteln zur bürokratiearmen Wachstumsfinanzierung, Forschungsprämien, die Durchführung spezieller Roadshows zu wichtigen Auslandsmärkten, die Öffnung internationaler Vertriebskanäle durch große atenunternehmen, Produktausstellungen und Firmenpräsentationen in deutschen Botschaften wichtiger Auslandsmärkte, die gezielte  Nutzung bestehender Netzwerke zur internationalen Markterschließung sowie die Organisation von Kontaktbörsen mit hochrangigenVertretern erfolgreicher Großunternehmen zur Begründung von Produktkooperationen.

Moderne Instrumente der Unternehmensfinanzierung

Der Schwerpunkt „Moderne Instrumente der Unternehmensfinanzierung“ ist die Antwort auf den Bedarf an Finanzierungshilfen in Form moderner Finanzierungsinstrumente und investiver Unternehmensförderung, um den Unternehmen den Zugang zu für die Unternehmensgründung und -erweiterung und damit für ihr Wachstum benötigter Finanzmittel zu verbessern. Im Vordergrund steht dabei die Unterstützung während besonders risikobehafteter Phasen, wie z. B. bei Innovationen und Modernisierung, Existenzgründung und Ansiedlung oder Expansion.

Neben Investitionszuschüssen für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich Tourismus sind Finanzhilfen in Form von Darlehen, Bürgschaften und Beteiligungen vorgesehen. Als besonderes Aktionsfeld ist die Einführung neuer Instrumente der Gründungsförderung aus Hochschulen angedacht. Die Hochschulen sollen ermuntert werden, eine Unterstützung besonders erfolgversprechender Gründungen durch eine eigene Hochschulbeteiligung, z. B. über einen Hochschulbeteiligungsfonds,vorzusehen und sich an aussichtsreichen Spin-offs der eigenen Hochschule, v.a. in der Pre-Seed- und frühen Startup-Phase, zu beteiligen.

Die gewerbliche Investitionsförderung dient in erster Linie dazu, Standortnachteile des Saarlandes abzubauen und Anschluss an die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung Deutschlands zu halten. Vornehmliches Förderziel ist die Schaffung neuer, auf Dauer angelegter Arbeitsplätze sowie die Sicherung bereits am Standort vorhandener Arbeitsplätze. Erfahrungsgemäß sind rd. 95 % der geförderten Unternehmen kleine und mittlere Unternehmen, darunter vielfach Existenzgründer. Gerade für Kleinunternehmer mit geringer Kapitaldecke sowie für Existenzgründer und junge Unternehmen sind die nicht rückzahlbaren Zuschüsse im Rahmen der gewerblichen Investitionsförderung eine besonders wertvolle Hilfe beim Aufbau des Unternehmens, beim Markteintritt oder bei Ausbau und Festigung der bereits erworbenen Marktstellung. Die staatlichen Fördermittel ermöglichen es den Unternehmen, den  Kapitalmarktanteil ihrer Investitionsfinanzierung auf einem deutlich geringeren Niveau zu halten.

In Regionen wie dem Saarland, die im sozioökonomischen Wandel begriffen sind und zudem ländliche Gebiete mit rückläufiger Entwicklung umfassen, bietet der Tourismus die Chance, durch Schaffung neuer Arbeitsplätze die Wettbewerbsfähigkeit der regionalen
Wirtschaft zu stärken bzw. zu zusätzlichem regionalen Einkommen beizutragen. Daher kommt der investiven Förderung von attraktiven Übernachtungsmöglichkeiten mit entsprechender Gastronomie und der Unterstützung von innovativen Privatinvestitionen, die zu einer weiteren Verbesserung der Qualität und der Zielgruppenausrichtung des touristischen Angebotes beitragen, im Rahmen der  beihilferechtlichen Spielräume eine wichtige Rolle zu. Für die Hotelinvestitionen weisen die Städte und Gemeinden auf der Basis ihrer integrierten Entwicklungskonzepte bzw. ihrer planerischen Umsetzungsprozesse entsprechende Bebauungspläne und Flächen aus, die im Einklang mit der raumordnerischen Landesentwicklungsplanung stehen.

Unternehmensdienste und Maßnahmen zur Verbesserung des unternehmerischen Umfelds.

Insbesondere Existenzgründer und junge wachstumsorientierte Unternehmen benötigen für ihre Entwicklung ein unterstützendes Umfeld. Zur Schließung von Lücken im Angebot und als Reaktion auf die wieder steigende Nachfrage nach Flächen, Immobilien und Unternehmensdiensten durch Existenzgründer und junge wachstums- sowie technologieorientierte Jungunternehmen sind gezielte Erweiterungen geplant.

Das unternehmerische Umfeld soll auch durch die regionale und überregionale Zusammenarbeit mit wirtschaftsnahen Partnern und Institutionen sowie Forschungspartnern gestärkt werden. Hierzu soll z. B. ein Förderprogramm Netzwerke und Clusterinitiativen aufgelegt werden, mit dem die zum Aufbau überbetrieblicher Strukturen und zur Durchführung des Netzwerk- bzw. Cluster-Managements benötigten Ressourcen unterstützt werden. Dabei wird auf die Kohärenz mit den Förderangeboten des Bundes und der EU in diesem Bereich geachtet, da auch dort seit einiger Zeit – und in Zukunft verstärkt – Cluster und Kooperationsnetzwerke als Fördergegenstände in den Vordergrund rücken. Der Vernetzung der auf den unterschiedlichen Stufen am Innovationsprozess beteiligten Akteure kommt insgesamt eine große Bedeutung zu. So können durch Zusammenarbeit entlang der Wertschöpfungskette fehlendes Wissen erschlossen und durch die Kombination der spezifischen Kenntnisse einzelner Akteure, z. B. in der Produktion oder in der Forschung, entscheidende Wettbewerbsvorteile erlangt werden.

Die Schaffung neuer Arbeitsplätze und das Ausschöpfen der Entwicklungspotenziale von Unternehmen erfordern ein adäquates Umfeld. Ein ausreichendes regionales und lokales Flächenangebot ist hierfür eine wesentliche Voraussetzung. Zusammen mit neu erschlossenen Industrie- und Gewerbeflächen bilden die revitalisierten Flächen einen wesentlichen Standortfaktor im Saarland. Durch Bereitstellung ökologisch sauberer Flächen und notwendiger Infrastruktur soll dem Wegbrechen der industriellen Grundlage in der ehemaligen Montanregion Saarland entgegengesteuert werden.

Damit soll die Grundlage geschaffen werden, um durch neue Tätigkeiten die wegfallenden Arbeitsplätze in der Montanindustrie zu kompensieren. Im Rahmen der Förderung wirtschaftsnaher Infrastruktur wird auch Straßeninfrastruktur gefördert, soweit es sich um wirtschaftlich unverzichtbare Straßen handelt, wie z.B. zur Anbindung von Industrie-/Gewerbegebieten oder Gründerzentren an das Verkehrsnetz. Die Förderung der Anbindung an Binnenwasserstraßen ist nicht ausgeschlossen. Auch die Binnenwasserstraße Saar trägt als Verkehrsträger zu einer Entlastung der Straßen und zu einer positiven Umweltentwicklung bei (als Bundeswasserstraße liegt die
Kompetenz für den Ausbau und Betrieb allerdings auf Seiten des Bundes und nicht auf Seiten des Landes).

Von besonderer Bedeutung ist in diesem Kontext die Entwicklung eines Masterplans zur Entwicklung großer gewerblich-industriell nutzbarer Flächen im Saarland mit dem Ziel, bedarfsgerechte qualifizierte Flächen bereitzustellen, die insbesondere für
Industrieunternehmen geeignet sind. Die Anforderungen an das räumliche Umfeld von Unternehmen haben sich gegenüber früheren Jahren verändert. Waren in der Vergangenheit vor allem Schadstoffimmissionen von Industriegebieten Gegenstand kritischer Auseinandersetzungen, so sind es heute vor allem die Belastungen durch das Verkehrsaufkommen und produktionsbedingten Lärm. Bei kurzfristig verfügbaren und hinreichend großen Industrieflächen ist in der saarländischen Region ein Angebotsdefizit festzustellen, das die regionale Wirtschaft in ihrer Entwicklung hemmt und dazu führt, dass Unternehmensansiedlungen und -erweiterungen nicht in dem möglichen Ausmaß realisiert werden können. Es ist daher vorgesehen, das Angebot an verfügbaren Flächen qualitativ und quantitativ zu verbessern.

Vorgesehen ist weiterhin die Fortführung der Förderung von Unternehmen und Organisationen, die freiwillig an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung - EMAS - teilnehmen und ein Umweltmanagementsystem einrichten. In Anlehnung an die EG-Verordnung Nr. 761/2001 vom 19. März 2001 werden Maßnahmen zur Bewertung und Verbesserung des betrieblichen Umweltschutzes sowie zur geeigneten Unterrichtung der Öffentlichkeit gefördert.

Foto: Saarland

Kontakt

Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft
Verwaltungsbehörde des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung
Beate Sehn
Franz-Josef-Röder-Straße 17
66119 Saarbrücken
E-Mail-Kontakt
Telefon
(0681) 501-1659
Telefax
(0681) 501-1804

Ansprechpartner in den Förderbereichen

Unter nachfolgendem Link finden Sie die Kontaktdaten der zuständigen Ansprechpartner für die jeweiligen Föderbereiche als PDF zum Download.

Kurzinfos zu den jeweiligen Förderbereichen

Operationelles Programm EFRE Saarland

Operationlles Programm EFRE Saarland "Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung" 2007 - 2013.

Kommunikationsplan

Hier finden Sie die Beschreibung der Publizitätsmaßnahmen zur Beschreibung des EFRE/ESF für das Saarland.

EFRE-Begünstigtenverzeichnis

Interreg IV