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Bauen und Wohnen
 

Zustimmung im Einzelfall

Wann ist eine Zustimmung im Einzelfall erforderlich?

Bauprodukte dürfen bei der Errichtung, Änderung und Instandhaltung von baulichen Anlagen nur verwendet werden, wenn sie für den jeweiligen Verwendungszweck den in der Bauregelliste A bekannt gemachten technischen Regeln entsprechen. Weichen Bauprodukte von diesen technischen Regeln wesentlich ab oder gibt es keine allgemein anerkannten Regeln der Technik so können solche Bauprodukte dennoch verwendet werden, wenn eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung, ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis oder eine Zustimmung im Einzelfall vorliegen.
Ausgenommen sind Bauprodukte, die für die Erfüllung der Anforderungen der Landesbauordnung nur eine untergeordnete Bedeutung haben und in der Bauregelliste C bekannt gemacht worden sind.
Der Sinn und Zweck einer Zustimmung im Einzelfall liegt darin, die Einsatzmöglichkeit auch für solche Bauprodukte dahingehend nachzuweisen, dass sie den allgemeinen Anforderungen der Bauordnung entsprechen, dauerhaft gebrauchstauglich sind und keine Gefahren von Ihnen ausgehen.

Nähere Hinweise zu dem Verfahren einer Zustimmung im Einzelfall erfahren sie in unserem Informationsblatt.