Bauen und Wohnen
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Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen
Die Herstellung von Bauprodukten und die Anwendung von Bauarten erfolgt auf der Grundlage technischer Regeln (zum Beispiel DIN-Normen) oder anderer Verwendbarkeits- beziehungsweise Anwendbarkeitsnachweise. Als äußeres Merkmal einer ordnungsgemäßen Herstellung/ Anwendung gilt das in den Bauordnungen geregelte nationale Übereinstimmungszeichen (Ü-Zeichen) beziehungsweise das europäische CE-Zeichen des Herstellers/ Anwenders, mit dem bestätigt wird, dass eine Übereinstimmung mit den technischen Regeln/ Verwendbarkeits- beziehungsweise Anwendbarkeitsnachweisen besteht. Je nach sicherheitsrelevanter Bedeutung des Bauproduktes/ der Bauart werden zur Bestätigung der Übereinstimmung unabhängige dritte Stellen gemäß ihrer Tätigkeiten als Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen, sogenannte PÜZ-Stellen, eingeschaltet.
Die Adressen der Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen nach den Landesbauordnungen werden jährlich in der Sonderheftreihe der DIBt-Mitteilungen veröffentlicht. |
KontaktAnerkannte PÜZ-Stellen im Saarland
Dr. Marx Gmbh
Kennziffer: SAA05
TÜV - Technischer Überwachungsverein - Saarland e.V.
Kennziffer: SAA02
Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt im Saarland GmbH
Kennziffer: SAA03
SBKS GmbH & Co. KG
Kennziffer: SAA06
DEKRA Industrial GmbH
Kennnummer: SAA01
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