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Verbraucherschutz
 

Allgemeine Informationen

Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit im Saarland
 
Der Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor gesundheitlichen Risiken und vor Täuschung durch die im Verkehr befindlichen Lebensmittel und Gegenstände des täglichen Bedarfs ist ein wichtiges Anliegen der Saarländischen Landesregierung. In weltweit zusammenwachsenden Märkten lässt sich ein angemessener Verbraucherschutz aber nur sicherstellen, wenn Wirtschaft, Verbraucherberatung und Überwachungsbehörden ihren Beitrag leisten.
Hersteller und Produzenten sind für die gesundheitliche Unbedenklichkeit der von ihnen in den Verkehr gebrachten Lebensmittel und Gegenstände des täglichen Lebens uneingeschränkt verantwortlich. Die von den Herstellern im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht betriebenen Konzepte zum Qualitätsmanagement sind durch die amtliche Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeüberwachung effektiv zu ergänzen.
Die lückenlose Rückverfolgbarkeit des Weges eines Lebensmittels vom Acker bis auf den Tisch ist die Grundlage für die Lebensmittelsicherheit.

Für die Saarländische Landesregierung gilt auch weiterhin, dass nur gut informierte Verbraucher gleichgestellte Partner der Wirtschaft sind. Von besonderer Bedeutung ist ferner, dass die Verbraucher wissen, was sie selbst tun können und an welche Einrichtungen sie sich im Bedarfsfall wenden können


Wer macht was in der amtlichen Lebensmittelüberwachung?

Das Saarländische Ministerium für Gesundheit und Verbraucherschutz organisiert und koordiniert die Maßnahmen zur Durchführung der Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeüberwachung und übt die Fach- und Dienstaufsicht über das Landesamt für Gesundheit und Verbraucherschutz (LGV) aus. Es gibt dem LGV Überwachungs- und Untersuchungsschwerpunkte sowie Entwicklungsziele vor. Das Ministerium fertigt die Landesvorschriften zur Lebensmittelüberwachung aus und wirkt über den Bundesrat bei der Rechtsetzung des Bundes und der Europäischen Gemeinschaft mit. 
Das Landesamt für Gesundheit und Verbraucherschutz ist die ausführende Stelle der Lebensmittelüberwachung nach den hierzu erlassenen Vorschriften.
Darüber hinaus erfolgt die Untersuchung und Beurteilung von Proben im Rahmen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) im Landesamt für Gesundheit und Verbraucherschutz.

Foto: Saarland

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66115 Saarbrücken
E-Mail-Kontakt
Telefon
(0681) 9978-0
Telefax
(0681) 9978-4499
Verbraucherzentrale Saarland
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