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Platzverweis für schlagende Männer
Referenten der Konferenz
Ziel der Konferenz war die Überprüfung des in § 12 des Saarländischen Polizeigesetzes geregelten Instrumentariums der "Platzverweisung", das heißt der Möglichkeit, einen Gewalttäter der Wohnung zu verweisen, so dass das Opfer nicht mehr flüchten muss, sondern seine Sicherheit in der Wohnung gewährleistet werden kann. Grundsätzlich verfügt die Polizei bereits über diese Möglichkeit des Platzverweises. Aus Gründen des Opferschutzes und vor dem Hintergrund des neuen Gewaltschutzgesetzes soll jedoch die Anwendung dieser Maßnahme zukünftig ausgedehnt werden. Die Konferenz beschäftigte sich mit der Frage, welche konkreten Formen diese Ausdehnung annehmen und wie sie geregelt werden sollten. Es galt zu klären, ob eine erweiterte Auslegung des gesetzlichen Rahmens genügt, um die nötige Handlungs- und Rechtssicherheit für die intervenierenden Beamtinnen und Beamten vor Ort zu gewährleisten oder ob dazu eine Gesetzesänderung anzuraten ist. Zur Erörterung der Fragen waren renommierte Referentinnen und Referenten aus dem Saarland sowie aus anderen Bundesländern und aus Österreich geladen.
Es referierten:
Die Konferenz in den Räumen des Justizministeriums war institutionsübergreifend und hochrangig besetzt. Unter den Teilnehmern befanden sich unter anderem der Staatssekretär des Ministeriums der Justiz, Herr Wolfgang Schild, sowie Herr Staatssekretär Gerd Müllenbach vom Ministerium für Inneres und Sport. Die Ergebnisse der Veranstaltung wurden ausgewertet und haben Eingang in den Meinungsbildungsprozess der politischen Entscheidungsträger gefunden. |


