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Strukturfondsförderung
 

ESF-Prioritätsachse C, Spezifisches Ziel 5: Spezifisches Ziel „Verbesserung der beruflichen und sozialen Eingliederung Langzeitarbeitsloser in den ersten oder zweiten Arbeitsmarkt“

Die Förderung der Integration in den Arbeitsmarkt ist zugleich Eckpfeiler einer Politik zur Stärkung der sozialen Integration. Deshalb sollen in der neuen Förderperiode die Beschäftigungsfähigkeit sowie die berufliche und soziale Integration von Personengruppen verbessert werden, die von sozialer Ausgrenzung bedroht sind. Der Zugang zum Arbeitsmarkt und gesellschaftlicher Teilhabe ist vor allem erschwert für Langzeitarbeitslose, ältere Langzeitarbeitslose sowie Menschen mit Migrationshintergrund.

In den vorangegangenen Jahren wurde die Qualifizierung und Beschäftigung von benachteiligten bzw. schwer vermittelbaren Personen in enger Kooperation mit den saarländischen Kommunen umgesetzt, vor allem unter Nutzung des Instruments „Hilfe zur Arbeit“ nach den §§ 19 ff. Bundessozialhilfegesetz (BSHG). Mit der Übertragung der Trägerschaft der Grundsicherung auf die ARGEn bzw. optierende Kommune wurde der Bereich der öffentlich geförderten Beschäftigung im Saarland an die veränderten Rahmenbedingungen und Strukturen angepasst. In den Dienstlei¬stungs und Beratungszentren der saarländischen ARGEn arbeiten die jeweilige Agentur für Arbeit und der kommunale Träger eng zusammen. In der einzigen optierenden Kommune übernimmt der Landkreis die Umsetzung des SGB II in alleiniger Regie.

Unterstützt wird die Arbeitsmarktförderung der ARGEn und der optierenden Kommune durch das 2005 aufgelegte Landesprogramm „Qualifizierung und Beschäftigung in Arbeit“. Mit der Einführung dieses Programms wurden die konzeptionellen Grundzüge der Beschäftigungsförderung des Landes festgelegt – insbesondere zum Erhalt oder der Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit von schwervermittelbaren Personen. Die Erweiterung des Beschäftigungsaspekts um berufliche Qualifizierung steht im Zentrum der in der neuen Förderperiode geplanten ESFFörderung.

Eine arbeitsmarktpolitische Herausforderung ist und bleibt die hohe Langzeitarbeitslosigkeit. Dieser Herausforderung soll mit dem spezifischen Ziel „Verbesserung der beruflichen und sozialen Eingliederung Langzeitarbeitsloser in den ersten Arbeitsmarkt“ begegnet werden. Aufbauend auf den Erfahrungen mit den ESFgeförderten Projekten aus der Förderperiode 20002006 sollen weiterhin Qualifizierungs und Beschäftigungsmaßnahmen nachhaltig zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit von Langzeitarbeitslosen beitragen. Die Projekte sollen sowohl berufliche Eingangs und Basisqualifikationen als auch persönliche und soziale Schlüsselqualifikationen vermitteln. Die vorgesehenen Beschäftigungsanteile sollen möglichst betriebsnah – auch durch betriebliche Praktika – gestaltet werden, um die Vermittlungschancen zu erhöhen. Auch der Übergang in Maßnahmen mit qualifiziertem Bildungsabschluss ist als zielführende Strategie vorgesehen. Insbesondere ältere Langzeitarbeitslose, die vom dauerhaften Ausschluss aus dem Arbeitsmarkt bedroht sind, sind häufig auch von der Entwicklung und dem Einsatz moderner Informations und Kommunikationstechnologien abgekoppelt. Deshalb ist auch die Entwicklung und Erprobung von Projekten zur besseren Nutzung moderner Kommunikationstechnologien vorgesehen.

Unter den (Langzeit)Arbeitslosen sind Personen mit Migrationshintergrund besonderen Problemen bei der beruflichen und sozialen Eingliederung ausgesetzt. Wegen der weit überdurchschnittlichen und lang anhaltenden Arbeitslosigkeit von im Saarland lebenden Migranten soll mit Hilfe von ESFgeförderten Beratungs, Qualifizierungs und Stabilisierungsmaßnahmen die Beschäftigungsfähigkeit erhöht und damit die Erwerbsbeteiligung dieser Zielgruppe gesteigert werden. Migranten sind oftmals hinsichtlich ihrer Ausbildungs und Berufsvorstellungen stark und einseitig an tradierten, herkunfts und familienbezogenen Lebensentwürfen orientiert. Dies erschwert in modernen Industrie und Dienstleistungsgesellschaften den Zugang zur Erwerbstätigkeit. Vor diesem Hintergrund sollen Beratungs und Begleitmaßnahmen für Migranten entwickelt werden, die die Voraussetzung für einen erfolgreichen Kontakt mit ausbildungs und arbeitsvermittelnden Stellen schaffen. Ein erster Schritt zu diesem Ziel kann durch Sprachförderung oder durch die Teilnahme an Kursen zum nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses erreicht werden. Darüber hinaus sollen die Beratungs und Betreuungsmaßnahmen Informationen über das Schul und Ausbildungssystem in Deutschland, die Erstellung einer individuellen Bestands und Kompetenzanalyse, Beratung und Betreuung bei der Umsetzung eines Integrationswegeplanes, die Zusammenarbeit mit Bildungsträgern, der Arbeitsverwaltung bzw. den SGB IILeistungsträgern, den Arbeitgebern und Ausbildungsbetrieben sowie Bewerbungstraining, Motivationsarbeit usw. beinhalten.

Wenngleich die Arbeitslosigkeit Älterer in den letzten Jahren kontinuierlich zurückgegangen ist, soll angesichts der weit unterdurchschnittlichen Beschäftigungsquote eine höhere Erwerbsbeteiligung älterer Arbeitnehmer erreicht werden. Darüber hinaus soll auch die Beteiligung älterer Langzeitarbeitsloser an Qualifizierungsmaßnahmen deutlich erhöht werden. Nicht zuletzt ist angesichts des demografischen Wandels die Verbesserung der Lage älterer Menschen auf dem Arbeitsmarkt dringend geboten. Für den Einsatz des ESF bedeutet dies, dass Beschäftigungsfähigkeit und Beschäftigungschancen nachhaltig gestärkt und eine bessere berufliche Eingliederung Älterer erreicht werden sollen. Bei älteren Langzeitarbeitslosen ist zudem erforderlich, den Blick für die vielfältigen Potenziale auch über ihren bisherigen Berufsweg hinaus zu öffnen, Bereitschaft zu weiterem Lernen zu fördern und eventuell vorhandene gesundheitliche Einschränkungen bei der Integration in den Arbeitsmarkt zu berücksichtigen.

Berücksichtigung der Querschnittsziele

Gleichstellung von Frauen und Männern und Nichtdiskriminierung
Das Querschnittsziel Chancengleichheit wird in Bezug auf die Gleichstellung von Frauen und Männern in dieser Prioritätsachse über zwei unterschiedliche Ansätze verwirklicht: Zum einen ist die im spezifischen Ziel „Verbesserung der Chancengleichheit und der Vermittlung von Frauen in Ausbildung und Arbeit“ vorgesehene Förderung von Qualifizierungs oder Beschäftigungsmaßnahmen darauf ausgerichtet, den spezifischen Problemen von Arbeit suchenden Berufsrückkehrerinnen zu begegnen. Ihnen soll mit gezielten Hilfestellungen angeboten werden, in den Arbeitsmarkt wieder eingegliedert zu werden. Zum anderen wird bei der Umsetzung der Förderaktivitäten zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit und zur Integration von benachteiligten Personen in den Arbeitsmarkt darauf geachtet, dass eine hohe Beteiligung von Frauen an den Projekten und Maßnahmen sichergestellt wird. Darüber hinaus erfolgt die Konzeption und Durchführung der geförderten Projekte unter Anwendung des GenderMainstreamingPrinzips.
Zudem wird sichergestellt, dass Frauen und Männer unabhängig von ihrer Rasse oder ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung gleichermaßen Zugang zu den Förderaktivitäten in der Prioritätenachse C haben.

Nachhaltige und umweltgerechte Entwicklung
Die in der Prioritätsachse C vorgesehenen Förderaktivitäten sind zum einen darauf ausgerichtet, von Arbeitslosigkeit bedrohten Beschäftigten aus dem Bergbaubereich und der vor und nachgelagerten Zulieferindustrie Beschäftigung und Beschäftigungsfähigkeit zu sichern, zum anderen arbeitslosen Personen den Zugang in den Arbeitsmarkt zu eröffnen. Damit tragen alle Förderaktivitäten unmittelbar zur Umsetzung der ökonomischen Dimension der Nachhaltigkeit bei.
Durch die Umsetzung von entsprechenden Projekten und Maßnahmen in der Prioritätsachse C wird unmittelbar auch ein Beitrag zur Reduzierung der Arbeitslosigkeit im Saarland geleistet. Sozialer Zusammenhalt und gesellschaftliche Teilhabe werden dadurch ebenfalls gestärkt. Insofern verfolgen die Aktionen dieser Prioritätsachse direkt auch den Aspekt der sozialen Nachhaltigkeit.
Ansatzpunkte für die Umsetzung des ökologischen Aspektes der Nachhaltigkeit bestehen in der vorgesehenen Förderung von Projekten zur Qualifizierung von Arbeitslosen im Umweltbereich oder in Tätigkeiten im Landschafts und Umweltschutz. Weitere Ansatzpunkte bestehen hier in der Integration umweltrelevanter Inhalte in die Durchführung der geförderten Qualifizierungs und Beschäftigungsmaßnahmen. Vor dem Hintergrund der öffentlichen Diskussion über Klimawandel und Klimaschutz kann auch in der Prioritätsachse C davon ausgegangen werden, dass umweltpolitische Ziele in den Förderaktivitäten eine zunehmend größere Bedeutung gewinnen.

Foto: Saarland

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Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung.

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Zwischenevaluierung des Operationellen Programms des Saarlandes für den Europäischen Sozialfonds, Förderperiode 2007-2013, „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“.

ESF-Begünstigtenverzeichnis

ESF Jahresbericht 2010 für das Saarland

Neue Arbeitsschancen durch Europa

Diese Projekteskizze zeigt, wie ESF-Förderung im Land Wirkung zeigt.

ESF-Seiten der EU-Kommission

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Beschäftigung, Soziale Angelegenheiten und Chancengleichheit.

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