Ministerium der Finanzen
Sie befinden sich hier:
Beginn Textbereich:
Landesamt für Zentrale Dienste
Abteilung D - Landeshauptkasse
Wie andere Landeskassen hat die Landeshauptkasse zunächst die Aufgabe, im Rahmen der Ausführung des Landeshaushalts auf Anordnung der mittelbewirtschaftenden Stellen Zahlungen für das Land zu leisten und zu erheben. Sie hat die kassenmäßigen Vorgänge in ihrer Buchführung aufzuzeichnen und die Einnahmen und Ausgaben eines Haushaltsjahres in der Rechnungslegung durch Gegenüberstellung von Soll und Ist nachzuweisen.
Als Zentralkasse steht die Landeshauptkasse im Abrechnungsverkehr mit den übrigen Landeskassen (Finanzkassen, Gerichtskasse, Universitätskasse). Sie übernimmt die Abrechnungsergebnisse der Landeskassen in ihre Bücher und fasst sie zum Ergebnis für das Land zusammen. Die Landeshauptkasse verwaltet die bei den Kreditinstituten geführten zentralen Konten des Landes und versorgt die nachgeordneten Kassen bei Bedarf mit Kassenbestandsverstärkungen. |
KontaktLandesamt für Zentrale Dienste
Landeshauptkasse
Adresse und Anfahrt |


