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Interregionaler Parlamentarierrat (IPR)Der Interregionale Parlamentarierrat (IPR) wurde am 17. Februar 1986 von den Präsidenten des saarländischen und des rheinland-pfälzischen Landtages, der Abgeordnetenkammer des Großherzogtums Luxemburg, dem lothringischen Regionalrat und dem Provinzialrat der Provinz Luxemburg (Belgien) ins Leben gerufen. Der Provinzialrat wurde später vom Wallonischen Regionalrat abgelöst.
Aufgaben des IPR sind u.a. :
Dem Rat gehören die Präsidenten der fünf Parlamente bzw. Versammlungen an sowie sechs Mitglieder, die von jeder parlamentarischen Versammlung aus ihren Reihen benannt werden. Er tagt mindestens einmal im Jahr und kann zu seinen Tagungen die Regierungen der fünf Regionen einladen. Es wurden ständige Ausschüsse eingesetzt für:
Website des IPR (extern)
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