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AhA - Agenturen für haushaltsnahe Arbeit
 

AhA! - Viele gute Seiten!

Die Agenturen für haushaltsnahe Arbeit sind vom Ministerium für Arbeit, Familie, Prävention, Soziales und Sport sorgfältig ausgewählte Institutionen, die über jahrelange Erfahrung in der Erbringung von häuslichen Dienstleistungen verfügen.

Daraus ergeben sich für Sie zahlreiche Vorteile:

  • umfangreiches Dienstleistungsangebot,
  • Wegfall von Arbeitgeberaufgaben und geringer Organisationsaufwand bei der Suche nach einer geeigneten Haushaltshilfe,
  • sachkundige und verständnisvolle Ansprechpartner/innen,
  • hohe Qualität der Dienstleistung durch geschulte Mitarbeiter/Innen,
  • konstante Betreuung durch qualifizierte, zuverlässige und vertrauenswürdige Mitarbeiter/Innen,
  • Gewährleistung einer Vertretung bei Urlaub und Krankheit,
  • Legale Beschäftigung.

Ihre Haushaltshilfe ist bei der AhA fest angestellt. Sie und Ihre Haushaltshilfe sind damit auf der sicheren, nämlich der legalen Seite. Ohne zusätzlichen Aufwand für Sie, aber mit dem guten Gefühl, dass Ihre wertvolle Hilfe fair bezahlt wird und sozialversichert ist.

Steuerersparnis

Rechnungbeträge können zu 20% bis zu einer Höhe von 20.000 Euro von der Steuerschuld abgezogen werden, d.h. es ist maximal eine Steuererstattung von 4.000 Euro pro Jahr möglich, wenn Sie eine Haushaltshilfe über die AhA engagieren.

AhA punktet gegenüber Minijobs in Privathaushalten:

  • Bei einem Minijob im Privathaushalt sind Sie Arbeitgeber mit allen dazugehörigen Pflichten.
  • Sie müssen Ihre Haushaltshilfe erst einmal in Eigenregie suchen und danach schriftlich bei der Minijob-Zentrale der Bundesknappschaft anmelden. Das entfällt mit der AhA.
  • Für eine Haushaltshilfe mit Minijob müssen Sie zum normalen Lohn bis zu 14,44% des Lohns an Zusatzkosten für Kranken- und Rentenversicherung, Pauschsteuer usw. hinzurechnen. (Weitere Informationen: http://www.minijob-zentrale.de/
  • Wenn Sie sich für einen Minijob im Privathaushalt entscheiden, ist ein schriftlicher Arbeitsvertrag notwendig sowie die Anmeldung bei der gesetzlichen Unfallversicherung. 4 Wochen bezahlter Urlaub sind ebenso Pflicht wie die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
  • Bei Minijobs in Privathaushalten sind lediglich 10 % abzugsfähig bzw. maximal 510 Euro im Jahr.
  • Bei der AhA gibt es keine Arbeitgeber- bzw. Anmeldepflichten und praktisch keinen Papierkram.
  • Einfach Anruf, Fax oder E-Mail an eine AhA, einen Termin bei Ihnen zu Hause vereinbaren - und schon kann's losgehen!

Kontakt

Jutta Grenner
Ansprechpartnerin für Fragen zu AhA
Franz-Josef-Röder-Straße 23
66119 Saarbrücken
E-Mail-Kontakt
Telefon
(0681) 501 3319
Telefax
(0681) 501 3302

AhA!-Sie brauchen eine Haushaltshilfe.

Hier gelangen Sie zum passenden Antragsformular!

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Kein Problem! Hier finden Sie das Formblatt für Ihre Bewerbung!

AhA!-Fördergrundsätze

Hier finden Sie die AhA!-Fördergrundsätze zum bequemen Download.