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Projektaufruf für das grenzüberschreitende operationelle Programm zur Europäischen Territorialen Zusammenarbeit 2007-2013 für die Großregion

Am 1. Januar 2007 hat die Europäische Union die Umsetzung der neuen Ziele hinsichtlich ihrer  Politik des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts (Regionalpolitik) für die Programmperiode 2007-2013 eingeleitet, insbesondere des Ziels Europäische Territoriale Zusammenarbeit, die das Programm der Gemeinschaftsinitiative  INTERREG fortsetzt.
In diesem Rahmen haben die Programmpartner der Großregion bei der Europäischen Kommission ein Operationelles Programm zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit eingereicht, das aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) finanziert wird. Es befindet sich zur Zeit im Genehmigungsverfahren.

Dieses Programm erhält EFRE-Mittel in Höhe von insgesamt 106 Millionen Euro. Sein Ziel ist die Stärkung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit durch gemeinschaftliche lokale und regionale Initiativen zwischen Partnern aus dem Gebiet der Großregion. 

Es deckt eine große Anzahl an Themen von gemeinsamem Interesse ab, um sowohl kleinräumige Projekte als auch dezentrale Maßnahmen auf der Ebene der Großregion zu unterstützen. Diese sind in 3 Schwerpunkte und 14 Maßnahmen gegliedert:

Schwerpunkt 1 – Wirtschaft

  • Maßnahme 1.1 – Unterstützung der Innovation
  • Maßnahme 1.2 – Unterstützung gemeinsamer Projekte zur Förderung der Wirtschaftsstruktur
  • Maßnahme 1.3 – Entwicklung der grenzüberschreitenden wirtschaftsnahen Infrastrukturen
  • Maßnahme 1.4 – Förderung der Entwicklung der grenzüberschreitenden Beschäftigung
  • Maßnahme 1.5 – Förderung des touristischen Angebots

Schwerpunkt 2 – Raum

  • Maßnahme 2.1 – Unterstützung der Raumentwicklungspolitik
  • Maßnahme 2.2 – Verbesserung der Mobilität in der Großregion
  • Maßnahme 2.3 – Aufwertung und Schutz der Umwelt

Schwerpunkt 3 – Die Menschen

  • Maßnahme 3.1 – Zusammenarbeit in den Bereichen der Bildung und Weiterbildung
  • Maßnahme 3.2 – Stärkung der Kooperation im Hochschulwesen
  • Maßnahme 3.3 – Förderung der Zusammenarbeit im Bereich des Gesundheitswesens
  • Maßnahme 3.4 – Förderung der Zusammenarbeit im sozialen Bereich
  • Maßnahme 3.5 – Förderung und Aufwertung der Kultur und Zusammenarbeit der Medien
  • Maßnahme 3.6 – Unterstützung von Mikroprojekten


Dieses Programm ersetzt künftig die drei früheren Programme INTERREG IIIA 2000-2006 (Saarland-Moselle(Lothringen)-Westpfalz; Wallonien-Lothringen-Luxemburg; Deutschland-Luxemburg-Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens); die Fördergebiete werden allerdings in Form von geografischen Einheiten beibehalten, in denen die kleinräumigen Projekte geprüft, genehmigt und begleitet werden sollen.

Die Projekte der geografischen Einheit Großregion werden von allen Partnern geprüft, genehmigt und begleitet.

Die Projekte werden von einem Lenkungsausschuss und Unter-Lenkungsausschüssen ausgewählt, denen – je nach geografischer Einheit - alle oder ein Teil der Partner angehören.

Ein Gemeinsames Technisches Sekretariat und Regionale Beratungsstellen werden zur Zeit eingerichtet, um eine reibungslose Verwaltung des Programms zu gewährleisten.

Die Karte der förderfähigen Gebiete des Programms wurde entsprechend der europäischen Bestimmungen auf NUTS 3-Ebene erstellt. Die Möglichkeit, 20% der EFRE-Mittel für angrenzende NUTS 3-Gebiete zu verwenden und vor allem das Recht, Partner außerhalb des Programmgebietes in die Projekte einzubeziehen, wenn ihre Beteiligung unerlässlich und hinreichend begründet ist, können zu einer sehr weiten geografischen Ausdehnung  in der Großregion führen.

Der EFRE-Fördersatz beträgt maximal 50%, die Laufzeit der Projekte ist - außer in begründeten Ausnahmefällen - auf drei Jahre festgelegt.

Die Programmpartner starten einen ersten Projektaufruf, wobei die offizielle Einreichung des Antrags auf Bewilligung von EFRE-Fördermitteln bis spätestens 7. Januar 2008 erfolgen muss.
Zur Information: Die Frist für die zweite offizielle Einreichung von Anträgen läuft am 3. März 2008 ab.

Der Antrag auf Bewilligung von EFRE-Fördermitteln besteht aus drei Dokumenten:

  1. einer Kurzfassung, die eine komprimierte Darstellung des Projektes - wie es im Antragsformular beschrieben ist - sein soll (Dokument muss zweisprachig deutsch/französisch sein) und die, wenn sie vor der offiziellen Einreichung des Antrags auf EFRE-Fördermittel abgegeben wird, Hilfestellung bei der Vorbereitung des Projektes leisten kann (Suche von Partnern, Finanzierungen, usw.);

  2. dem Antrag auf EFRE-Fördermittel (zweisprachiges Dokument für die geografischen Einheiten „Großregion” und „SMLW”);

  1. den Finanztabellen zum Projekt.

Verfahren zur Einreichung von Projekten

Einreichung des Antrags auf EFRE-Fördermittel per E-Mail (grande-region@skynet.be) und per Post (unterschriebene Version) bei dem Gemeinsamen Technischen Sekretariat unter folgender Adresse:

Gemeinsames Technisches Sekretariat
Programm INTERREG IV A Groβregion
Rue Notre Dame 25
L-2240 LUXEMBOURG

Kontakt

Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft
Referat E/3 - Förderung von Weiterbildung und Qualifikation, Interreg
Karl-Richard Antes
Franz-Josef-Röder-Straße 17
66119 Saarbrücken
E-Mail-Kontakt
Telefon
(0681) 501-4141
Ministerium für Inneres, Kultur und Europa
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Internationale Angelegenheiten, EU-Angelegenheiten, grenzüberschreitende Projekte, Kulturportal
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