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Internationales Sozialversicherungsrecht

Das Ministerium für Justiz, Gesundheit, und Soziales wirkt über den Bundesrat im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens bei der Koordinierung der sozialen Sicherungssysteme in den Mitgliedstaaten der EU mit und unterstützt den Regionalträger – als Verbindungsstelle für Frankreich, Italien und Luxemburg – bei grundsätzlichen Fragen und in Einzelfällen.
Gehören Personen, die ihren Arbeitsort im Rahmen einer Beschäftigung oder Tätigkeit in das Ausland oder aus dem Ausland nach Deutschland verlegen, während dieser Beschäftigung oder Tätigkeit dem deutschen Sicherungssystem oder dem System des betreffenden ausländischen Staates an?

Zur Klärung von Fragen zu Altersrenten, Invaliditätsrenten oder Sozialversicherungsansprüchen nach dem Gemeinschaftsrecht werden zwischenstaatliche Sprechtage durchgeführt.