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Verbraucherschutz
 

Badegewässer im Saarland

Baden und Schwimmen zählen im Sommer zu den beliebtesten Freizeit- und Sportbetätigungen. Gleich, ob man nur einfach die Seele baumeln lässt oder Sport und Spiel im Wasser sucht, der Erholungswert ist hoch.

Mittlerweile sorgen verschiedene Normen und gesetzliche Regelungen dafür, dass das nasse Freizeitvergnügen nicht zu einer Gesundheitsgefahr wird. Auf europäischer Ebene hat seit 2006 die Badegewässerrichtlinie 2006/07/EG eine Vorgängerregelung ersetzt. Sie wurde im Saarland mit der Badegewässerverordnung in nationales Recht umgesetzt, die seit 1. Januar 2008 in Kraft ist.

Momentan sind der Losheimer Stausee, der Bostalsee und eine Badestelle an der Nied im Saarland als Badegewässer ausgewiesen.
Vorschläge zur Neuausweisung von Badegewässern sind sehr willkommen, sie können per E-Mail ( badegewaesserverordnung@gesundheit.saarland.de ) mitgeteilt werden.
 
Die Badesaison 2011 wird voraussichtlich  15. Mai beginnen und am 31. August 2011 enden. 


Bostalsee

Der Bostalsee ist mit 120 Hektar Wasserfläche das größte saarländische Badegewässer. Nach umfangreichen Sanierungsmaßnahmen in der Saison 2008 präsentiert sich der See nun attraktiver als je zuvor. Eine Webcam (siehe nebenstehenden Link) liefert aktuelle See-Bilder.

In den vergangenen Jahren war die Wasserqualität am Bostalsee hervorragend, es wurden regelmäßig nicht nur die Grenz-, sondern auch die strengeren Richtwerte eingehalten. Nach neuen europaweiten Bewertungskriterien hatte das Wasser ausgezeichnete Qualität.

Die Analyse der Ergebnisse führte gemäß der Europäischen Badegewässerrichtlinie (siehe nebenstehenden Link) erneut zum Ergebnis ausgezeichnete Qualität. Für diese Berechnung wurden die Daten der Badesaison 2006, 2007 und 2009 zugrundegelegt. Die ausgefallene Saison 2008 wurde durch vermehrte Probenahme in der Saison 2009 ausgeglichen. Eine alternative Berechnungsmethode mit Berücksichtigung der Saisons 2007, 2009 und 2010 erbringt das gleiche Ergebnis.
 
Anfahrt:
Mit Bus und Bahn:
Regionalbahn nach Türkismühle, von dort mit Regionalbus R 11 alle zwei Stunden nach Bosen Strandbad und Bosen Campingplatz. In der Hochsaison gibt es außerdem einen direkten Bus Nr. 625 von Tholey Schaumbergbad nach dem Bostalsee.
Mit dem Auto:
von Saarbrücken über die Autobahn A1 in Richtung Trier, bei der Ausfahrt Nonnweiler-Primstal (Nr. 138) die Autobahn verlassen und in Richtung Primstal auf Landstraße Nr. 147 nach Norden fahren. Die weitere Strecke über L 135 bis Neunkirchen/Nahe und L 325 bis Bosen-Eckelhausen ist ausgeschildert (ca 57 km).
 
Seeverwaltung:

Freizeitzentrum Bostalsee,
A
m Seehafen, 66625 Nohfelden-Bosen
Internet:   http://www.bostalsee.de
E-Mail:    info@bostalsee.de
Telefon:   06852 - 901 00
 
Gesundheitsamt St. Wendel,
Mommstraße, 66606 St. Wendel,
Tel.: 06851 - 801 483


Losheimer Stausee

Der Losheimer Stausee ist das zweite große Badegewässer im Saarland, das in 2010 uneingeschränkt zur Verfügung stand. Nachfolgend finden Sie Anfahrtswege und die Erreichbarkeit von Seegesellschaft und Gesundheitsamt für weitere Auskünfte. Informationen gibt es auch unter www.losheim-stausee.de im Internet.
 
Die Wasserqualität wurde in der Saison 2010 gemäß neuem Berechnungsverfahren als ausgezeichnet bewertet. Zu dieser Einstufung wurden die Qualitätsdaten der vergangenen vier Badesaisons zusammengefasst und statistisch ausgewertet. Das Verfahren hierzu ist nach Europäischen Recht vorgeschrieben und kann sowohl in der Europäischen Richtlinie 2006/7/EG als auch in der saarländischen Badegewässerverordnung nachgelesen werden. Auch die Messungen in der abgelaufenen Saison, die letzte war Ende  August, belegen die gute Badegewässerqualität.

Die statistische Analyse der Untersuchungsergebnisse der vergangenen vier Badesaisons führt zu dem Ergebnis Ausgezeichnete Qualität.
Eine erneute Aktualisierung des saarländischen Badegewässerauftritts erfolgt zur Badesaison 2011. Unter der E-Mail-Adresse badegewaesserverordnung@gesundheit.saarland.de können jederzeit, also auch während der Wintermonate, Fragen gestellt und Kritik sowie Anregungen vorgebracht werden.

Anfahrt:
Mit Bus und Bahn:
von Merzig mit dem Regionalbus RSW 205
von St. Wendel mit dem Regionalbus RSW R2/R1 über Wadern
Samstag/Sonntag und in der Feriensaison täglich mit dem Radbus R1/R2
Mit dem Auto:
von Merzig: über Landstraße L 157 nach Losheim, dort der Beschilderung folgen (15 km)
von St. Wendel: über A 62/A 1 bis Anschlussstelle Nonnweiler-Bierfeld, dann auf L365 nach Weiskirchen und auf L 157 nach Losheim
von Saarbrücken: über A 1/ A 8 bis Anschlussstelle Heusweiler, dann auf B 268 über Lebach, Schmelz und Nunkirchen nach Losheim am See (55 km)

Seeverwaltung:
Tourist-Information am Stausee,
Zum Stausee 198, 66679 Losheim am See
Internet:   http://www.losheim-stausee.de
E-Mail:    gemeinde@losheim.de
Telefon:   06872 - 1616

Gesundheitsamt Merzig-Wadern,
Hochwaldstraße 44, 66663 Merzig,
E-Mail: gesundheitsamt@lkmzg.de
Tel.:   06861-80-406


Nied

Die Nied, ein Nebenfluss der Saar, fließt durch eine reizvolle Landschaft und gilt seit mehr als 100 Jahren als beliebtet Badeort. Leider ist jedoch die Wasserqualität nicht immer so gut, dass Gesundheitsgefahren sicher ausgeschlossen werden können. Da allerdings noch keine zuverlässigen Schnelltests oder Vorhersageverfahren für eine Verschlechterung der Wasserqualität genutzt werden können, kann Baden derzeit nicht empfohlen werden. Die zuständige Gemeinde Rehlingen-Siersburg hatte deshalb vorsichtshalber auch für die Saison 2010 ein Badeverbot erlassen. Die Untersuchungsergebnisse der Saison 2010 belegen die Richtigkeit dieser Vorsichtsmaßnahme.

Eine Einstufung nach den Qualitätsdaten der vergangenen vier Jahre führte zum Qualitätsurteil mangelhaft.

Auch hier können per E-Mail ( badegewaesserverordnung@gesundheit.saarland.de ) Vorschläge zur Verbesserung der Situation gemacht werden.

Foto: Saarland

Wassertemperaturen im Internet

Badegewässerrichtlinie

RICHTLINIE 2006/7/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 15. Februar 2006 über die Qualität der Badegewässer und deren Bewirtschaftung und zur Aufhebung der Richtlinie 76/160/EWG.

Badegewässerverordnung

Verordnung über die Qualität und die Bewirtschaftung der Badegewässer (Badegewässerverordnung).

Begründung zur Badegewässerverordnung

Zur Umsetzung der Richtlinie 2006/7/EG über die Qualität der Badegewässer und deren Bewirtschaftung und zur Aufhebung der Richtlinie 76/160/EWG.