Saarländische Klinik für Forensische Psychiatrie (SKFP)
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Therapieverläufe
Therapieverlauf für psychisch kranke Patienten (§ 63 StGB)
Oft steht am Beginn der Behandlung die Motivationsarbeit, denn die Patienten sind nicht freiwillig in der SKFP. Vor Krankheits- und Behandlungseinsicht und Aufarbeiten des Anlassdeliktes kann nicht über eine mögliche Rehabilitation mit vertrauensvoll gewährten Lockerungen nachgedacht werden. Therapieinhalte: - Einzelgespräche mit Bezugstherapeuten - medikamentöse Therapie - Gruppentherapie für alkoholabhängige bzw.polytoxikomane Patienten - Verhaltens-, Milieutherapie auf Station - Ergotherapie (Arbeits- und Beschäftigungstherapie) - Sporttherapie - Bewähren in Lockerungen Rehabilitation erfolgt nur nach Absprache zwischen Patient, Klinik, Gutachter und Strafvollstreckungskammer. Bedingte Entlassung nur nach mehrmonatigem Probewohnen im zukünftigen sozialen Empfangsraum mit meist fünfjähriger Bewährungszeit. Bewährungsauflagen werden vom Gericht nach Rücksprache mit der Klinik formuliert.
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KontaktSaarländische Klinik für Forensische Psychiatrie
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