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Aufgaben und Zielsetzung
Entstehungsgeschichte
Die Landesregierung richtete im März 2000 ein institutionsübergreifendes Gremium ein, das mit der Prüfung der Sachlage im Bereich häusliche Gewalt sowie der Konzeptionierung einer Koordinierungsstelle betraut wurde. Dieses „Saarländische Bündnis gegen häusliche Gewalt“ unter Federführung des Ministeriums für Frauen, Arbeit, Gesundheit und Soziales nahm eine Bestandsanalyse vor, entwickelte einen Maßnahmenkatalog und entwarf die Konzeption einer Koordinierungsstelle, die mit der Umsetzung des Maßnahmekataloges betraut werden sollte. Die Arbeit mündete in dem „Saarländischen Aktionsplan gegen häusliche Gewalt“, den die Frauen-, Innen- und Justizministerinnen gemeinsam der Öffentlichkeit vorstellten. Zugleich kündigten die Ministerinnen die Einrichtung einer von den drei Ministerien getragenen und beim Justizministerium angesiedelten „Koordinierungsstelle gegen häusliche Gewalt“ an. Am 02.01.2002 hat die Koordinierungsstelle ihre Arbeit aufgenommen. ZielZiel der Koordinierungsstelle ist es, die Bekämpfung häuslicher Gewalt im Saarland strukturell zu optimieren. Dies bedeutet,
systematisch zu verbessern. Mit dem Wissen, dass dies nur erreicht werden kann, wenn alle mit häuslicher Gewalt befassten staatlichen und nichtstaatlichen Institutionen ihr Handeln auf dieses Ziel hin ausrichten und miteinander abstimmen, sozusagen nach einem Gesamtkonzept vorgehen, stellen sich der Koordinierungsstelle gegen häusliche Gewalt im Wesentlichen folgende Aufgaben
Die Aufgabenerfüllung erfordert zu einem ganz wesentlichen Teil die Kooperation mit den zuständigen Organisationen (Polizei, Justiz, Frauenhäuser...). In Arbeitsgruppen werden deshalb, insbesondere wenn es um Handlungsempfehlungen, Richtlinien oder Verfahrensabläufe geht, die entsprechenden Konzeptionen interdisziplinär und organisationsübergreifend entwickelt. |


