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Landesseniorenplan Teil 1 und Teil 2Der vorliegende Landesseniorenplan (Teil 1 und Teil 2) ist die Fortschreibung des Landesaltenplanes „Souverän älter werden“ aus dem Jahr 1996. Seit damals hat die sozialwissenschaftliche Alternsforschung wegweisende Fortschritte erzielt und fordert - vor dem Hintergrund des sich vollziehenden Altersstrukturwandels, der die Bevölkerungsstruktur fundamental verändert – auf zu einer Modernisierung des Altersbildes und Neuausrichtung der Seniorenpolitik. Die Landesregierung will mit der Fortschreibung des Landesseniorenplanes auf Grundlage der Leitlinien Saarländischer Seniorenpolitik (ð Kapitel A) die Diskussion über eine moderne Seniorenpolitik im Land voranbringen. Traditionelle Seniorenpolitik konzentrierte sich in der Regel auf die Befriedigung des Pflegebedarfs. Seniorenpolitik der Zukunft beschränkt sich nicht allein Pflegepolitik, sondern hat vielfältige Facetten, die sich in den einzelnen Themenfeldern des vorliegenden Landesseniorenplans widerspiegeln. Zu einer zukunftsorientierten Seniorenpolitik gehört die Erkenntnis, dass viele ältere Menschen in unserem Land nicht krank und hilfsbedürftig, sondern vital und leistungsfähig sind und – ausgehend von einem neuen Selbstverständnis älterer Menschen (ð Kapitel E) – Wert auf umfassende gesellschaftliche Teilhabe (ð Kapitel F) legen. Ältere Menschen von heute wollen nicht von der jüngeren Generation und der Politik verwaltet werden; vielmehr wollen sie sich in das gesellschaftliche Leben einbringen und gesellschaftliche Prozesse mit gestalten. Die Möglichkeiten zur aktiven Teilhabe älterer Menschen sind wesentliche Voraussetzungen für „aktives Altern“. Zukunftsfähige Seniorenpolitik wird also stärker als bisher Fähigkeiten und Fertigkeiten älterer Menschen, ihre heutigen und zukünftigen Umwelt- und Umfeldbedingungen sowie spezifische Bedingungen der Alltagsbewältigung berücksichtigen müssen und daran die öffentliche Planung orientieren. Für die heutige ältere Generation und für zukünftige ältere Generationen aktive gesellschaftliche Teilhabe zu sichern, Altersdiskriminierung (ð Kapitel B) entgegen zu wirken, eine selbständige Lebensführung zu unterstützen und im Bedarfsfall die Pflegequalität zu stärken – darin sieht die Seniorenpolitik der Saarländischen Landesregierung ihre wesentliche Verpflichtung. |
Landesseniorenplan zum Download
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