Bauen und Wohnen
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Landesbauordnung / Architekten und Ingenieurkammergesetz
Die Landesbauordnung gilt für bauliche Anlagen und für Bauprodukte. Es gilt auch für Grundstücke sowie für andere Anlagen und Einrichtungen, an die in diesem Gesetz oder in Vorschriften auf Grund dieses Gesetzes Anforderungen gestellt sind.
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