Saarland.de - Startseite
   Benutzerhinweise    Inhalt    Suche
Justiz
 

Die Formen häuslicher Gewalt

Die Erscheinungsformen häuslicher Gewalt können nach körperlicher, psychischer und sexualisierter Gewalt unterschieden werden. Zumeist treten die einzelnen Formen aber nicht isoliert von einander auf, Übergänge können fließenden Charakter besitzen.


Körperliche Gewalt

Körperliche Gewalt beinhaltet alle Formen von Misshandlungen und Qualen von der „einfachen Ohrfeige“ bis hin zu Mord oder Totschlag:
Stoßen, Treten, Schlagen, an den Haaren ziehen, Verbrennen, Misshandlungen mit Gegenständen, Gebrauch von Waffen...
Die Verletzungen reichen von Blutergüssen über eingeschlagene Zähne und Knochenbrüche bis hin zu schweren inneren Verletzungen mit Todesfolge.


Psychische Gewalt

  • Drohungen, Nötigungen
    Häufig ausgesprochene Nötigungen drohen für den Fall des Verlassenwerdens mit der Tötung, entstellenden Verletzungen (Zerschneiden des Gesichts), der Entführung der Kinder, Brandstiftung bei Verwandten oder Vergiftungen von Haustieren und so weiter.
    Wie Belästigungen und Nachstellungen bewirken Drohungen zumeist – intentionsgemäß – eine Einschüchterung der Opfer und eine in der Folge (noch) stärkere Anpassung an den Willen des Täters. Die Anwendung körperlicher Gewalt wird obsolet, sofern sie instrumentellen Charakter besitzt und nicht Selbstzweck ist.
  • Belästigungen, Verfolgungen, Terror
    Ständige Anrufe, e-mails oder SMS - Nachrichten, Anrufe oder Telegramme  mitten in der Nacht, Drohbriefe, Bespitzelung oder offene Verfolgung, Belagerung des Hauses oder der Arbeitsstelle...
  • Systematische Beschimpfungen, Abwertungen, Diffamierungen
    Diese Form der Gewalt umfasst beispielsweise das fortdauernde und gezielte Lächerlichmachen in der Öffentlichkeit, beleidigende Äußerungen über den Charakter oder das Aussehen, Behauptungen über den krankhaften Geisteszustand, die mangelnde Zurechnungsfähigkeit oder die gestörte Wahrnehmung...
  • Ökonomische Gewalt
    bezieht sich auf die Kontrolle über die finanziellen Mittel. Das kann bedeuten, dass trotz vorhandener Mittel zu wenig Geld für die Haushaltsführung zur Verfügung gestellt wird und/oder dass Einkommen, Vermögen und Ausgaben geheim gehalten wird.
  • Isolation und Kontrolle
    Der Kontakt zu Verwandten und Freunden wird zunehmend untersagt. Berufstätigkeit und Einkauf werden unterbunden oder stark eingeschränkt und minutiös kontrolliert.
    Zum Zwecke der Isolierung kann auch unmittelbarer Zwang angewendet werden (Wegnahme der Autoschlüssel, Einsperren in der Wohnung, Unterbrechung der Telefonleitung... )


Sexuelle Gewalt

umfasst alle sexuellen Handlungen und jedes sexuelle Verhalten, das der Frau aufgedrängt oder aufgezwungen wird.

  • Vergewaltigungen (erzwungene vaginale, orale oder anale Penetration)
  • Einführen von Gegenständen
  • Zwang zu sexuellen Handlungen, die die Frau bizarr, entwürdigend oder erniedrigend findet
  • erzwungenes Anschauen von Pornografie und so weiter

Die Darstellung beruht in Teilen auf Seminarunterlagen der Informationsstelle gegen Gewalt, Wien.