Ministerium der Finanzen
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Landesamt für Zentrale Dienste
Dem Landesamt für Zentrale Dienste obliegen gemäß dem Gesetz zur Errichtung des Landesamtes für Zentrale Dienste vom 19. September 2006 (Amtsbl.S. 1694), Aufgaben, die vormals dem Landesamt für Finanzen, dem Landesamt für Bau- und Liegenschaften und dem Statistischen Landesamt zugeordnet waren.
Das Landesamt für Zentrale Dienste gliedert sich in 6 Abteilungen:
Durch die Zusammenlegung der bisher getrennten Landesämter soll es insbesondere in den Querschnittsbereichen zu Synergieeffekten und Einsparungen im Personal- und Sachkostenbereich kommen. Die Bündelung von Kompetenzen soll ferner zu einer stärkeren Spezialisierung der einzelnen Fachbereiche führen, so dass das Landesamt für Zentrale Dienste zu einer effizienten Serviceeinrichtungen für die gesamte Landesverwaltung werden kann.
Die im Landesamt für Finanzen bereits realisierte Konzentration von Verwaltungsleistungen, wie Versorgung, Besoldung, Beihilfe, IT- Dienstleistungen und Kassenangelegenheiten, wird durch die Liegenschaftsverwaltung, das Gebäudemanagement und die Hausmeisterdienste, die zuvor beim Landesamt für Bau- und Liegenschaften angesiedelt waren und um die Aufgaben des statistischen Landesamtes ergänzt. Mit dem LZD soll auch die Grundlage für künftige weitere Konzentrationen im internen Servicebereich geschaffen werden. |
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