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Unser Boden - ein kostbares Gut
Der Boden ist ein lebenswichtiges, nicht vermehrbares Naturgut. Er dient der Erzeugung von Nahrungs- und Futtermitteln, fungiert als Schadstofffilter für das Grundwasser und sichert damit die Lebensgrundlagen des Menschen. Verborgen unter einer Pflanzendecke wird die Vielfalt und die Bedeutung des Bodens als wichtiger Funktionsträger im Naturhaushalt oft nicht wahrgenommen. Böden werden überbaut und versiegelt, mit Schadstoffen kontaminiert und durch Erosion und Verdichtung geschädigt. Die dünne Bodenzone, die das Ergebnis einer Jahrtausende langen Entwicklung ist, kann innerhalb kurzer Zeiträume irreversibel zerstört werden.
Mit der Verabschiedung des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) im Jahre 1998 genießt nun auch das Schutzgut Boden die gleiche umweltpolitische Relevanz wie Luft, Wasser, Flora und Fauna. Das Saarländische Bodenschutzgesetz (SBodSchG) von 2002 konkretisiert die Anforderungen des Bundes-Bodenschutzgesetzes auf Landesebene. Oberste Aufsichtsbehörde für den Bodenschutz im Saarland ist das Ministerium für Umwelt, Energie und Verkehr Fachaufsicht übt der Fachbereich 5.2 - Bodenschutz und Waldökologie im Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz aus. Das LUA ist seit 1.1.2008 auch als Untere Bodenschutzbehörde für den Vollzug des BBodSchG, der BBodSchV und des SBodSchG zuständig. Das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz berät Behörden, andere öffentliche Stellen, private Firmen und Bürger in Fragen des vorsorgenden Bodenschutzes, führt die Bodenkundliche Landesaufnahme durch, bewertet die Funktionen und Empfindlichkeit des Bodens, erfasst die Belastung der Böden des Saarlandes und unterhält die Bodendauerbeobachtungsflächen, betreibt den Aufbau und die Pflege des Saarländischen Bodeninformationssystems SAARBIS und erstellt bodenkundliche Kartenwerke und Berichte.
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