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Verkehr
 

Lizenzen und Berechtigungen

Nachfolgend finden Sie Hinweise und Informationen zur Verlängerung und Erneuerung von Lizenzen und Berechtigungen. Die Hinweise gelten nur für nach dem 1. Mai 2003 ausgestellte neue Scheine und nicht für alte Beiblätter. Außerdem finden Sie Informationen zur Verlängerung und Erneuerung von Lehrberechtigungen und zur medizinischen Tauglichkeit.

Generell ist der Luftfahrerschein zusammen mit dem Personalausweis oder Reisepass (kein Autoführerschein!) und dem Tauglichkeitszeugnis bei Ausübung der erlaubnispflichtigen Tätigkeit mitzuführen.

Kontakt

Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft
Referat C/4
Luftfahrt
Franz-Josef-Röder-Straße 17
66119 Saarbrücken
E-Mail-Kontakt
Telefon
(0681) 501-4249
Telefax
(0681) 501-4299