Verkehr
Sie befinden sich hier:
Beginn Textbereich:
Lizenzen und Berechtigungen
Nachfolgend finden Sie Hinweise und Informationen zur Verlängerung und Erneuerung von Lizenzen und Berechtigungen. Die Hinweise gelten nur für nach dem 1. Mai 2003 ausgestellte neue Scheine und nicht für alte Beiblätter. Außerdem finden Sie Informationen zur Verlängerung und Erneuerung von Lehrberechtigungen und zur medizinischen Tauglichkeit.
Generell ist der Luftfahrerschein zusammen mit dem Personalausweis oder Reisepass (kein Autoführerschein!) und dem Tauglichkeitszeugnis bei Ausübung der erlaubnispflichtigen Tätigkeit mitzuführen. |
KontaktMinisterium für Wirtschaft und Wissenschaft
Referat C/4 Luftfahrt
|



