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Luftaufsicht
Ein Regionalflugzeug der Cirrus Airlines vom Typ Dash 8-100 mit dem Flughafenparkhaus im Hintergrund
Die Abwehr von Gefahren für die Sicherheit des Luftverkehrs sowie für die öffentliche Sicherheit und Ordnung durch die Luftfahrt ist nach dem Luftverkehrsgesetz Aufgabe der Luftfahrtbehörden und der für die Flugsicherung zuständigen Stelle.
Als Luftfahrtbehörden werden in diesem Zusammenhang ganz überwiegend die Luftfahrtbehörden der Länder tätig, denen diese Aufgabe übertragen wurde, soweit nicht das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung auf Grund gesetzlicher Regelung selbst, das Luftfahrt-Bundesamt, die Flugsicherung oder eine andere zuständige Stelle im Rahmen ihrer Aufgaben die Luftaufsicht selbst ausüben. Die Luftaufsicht kann durch örtliche oder überörtliche Luftaufsichtsstellen erfolgen und wird im Saarland durch Beauftragte für Luftaufsicht ausgeführt. Die Luftfahrtbehörde ist an Flughäfen und Landeplätzen mit starkem Verkehrsaufkommen durch die Luftaufsichtsstelle vertreten. Auf Flugplätzen ohne Luftaufsichtsstelle hat die Luftfahrtbehörde Aufgaben an die Flugleitung übertragen. In Ausübung der Luftaufsicht könne luftpolizeiliche Verfügungen erlassen werden. Luftfahrthindernisse: Flugplätze: Im Saarland gibt es derzeit folgende Flugplätze: Stand September 2006
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