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Wir sichern Mobilität
Mobilität im Straßenverkehr ist ein Standortvorteil für das Saarland. Ein leistungsfähiges, sicheres und umweltverträgliches Straßennetz gehört dazu. Es umfasst im Saarland mehr als 2.000 Kilometer Straße, 1.000 Kilometer Geh- und Radwege, 1.300 Bauwerke und mehr als 100 Lärmschutzwände oder Lärmschutzwälle. Um sie kümmert sich der Landesbetrieb für Straßenbau (LfS) mit Sitz in Neunkirchen. Rund 570 Straßenprofis sorgen im Auftrag des Landes und des Bundes für Ordnung. Mit seinen sieben Außenstellen (sechs Straßen- und Autobahnmeistereien und eine Straßenmeisterei) ist der LfS ist insbesondere zuständig für die Planung, den Neubau und Umbau von Bundesfernstraßen (Bundesautobahnen und Bundesstraßen mit Ortsdurchfahrten) sowie Landstraßen. Außerdem gehört die Unterhaltung und Instandsetzung dieser Straßen zu seinen Hauptaufgaben. Hierzu zählen auch die Straßenausstattung wie beispielsweise Wegweisungen, Fahrbahnmarkierungen, Lichtsignalanlagen und Schutzplanken.
Beim Landesbetrieb für Straßenbau (LfS) in Neunkirchen laufen viele Fäden zusammen. Von seinem Geschäftsvolumen her ist er mit einem großen mittelständischen Unternehmen vergleichbar - mit rund 120 Millionen Euro Umsatz pro Jahr. Ein wesentlicher Bestandteil der Qualitätssicherung ist der Betriebs- und Winterdienst, den der LfS gewährleistet. Die Straßen des Bundes (Bundesautobahnen und Bundesstraßen) betreut er im Rahmen der sogenannten Auftragsverwaltung. Die rechtlichen Voraussetzungen hierfür liegen in den Artikeln 85 und 90 des Grundgesetzes (GG). Alle Maßnahmen die die Straßen des Bundes betreffen, unterliegen den Rahmenbedingungen des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG). Die Zuständigkeit für alle sonstigen Straßen beschränkt sich auf Landstraßen 1. und 2. Ordnung und betrifft auch die Bauwerke, wie beispielsweise Brücken, Stützmauern, Lärmschutzwände und Lärmschutzwälle. Dies ist im Saarländischen Straßengesetz (StrG) festgelegt. Das Ministerium für Umwelt, Energie und Verkehr ist die vorgesetzte Dienstbehörde und somit die Oberste Straßenbaubehörde im Land. Sie übt die Fachaufsicht über den Landesbetrieb aus. |
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