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Justiz
 

Justizvollzugsanstalt Neunkirchen mit Außenstellen in Saarlouis und St. Ingbert

Die Justizvollzugsanstalt Neunkirchen mit ihren Teilanstalten in St. Ingbert und Saarlouis ist laut Vollstreckungsplan des Saarlandes für folgende Erstaufnahmen von Personen mit Wohnsitz im Saarland zuständig:
  1. Männliche Verurteilte, die sich zum Zeitpunkt der Ladung zum Strafantritt auf freiem Fuß befinden, und gegen die Freiheitsstrafe mit einer Gesamtvollzugsdauer bis zu einem Jahr zu vollstrecken ist, sowie männliche Verurteilte, gegen die Freiheitsstrafe mit einer Gesamtvollzugsdauer von mehr als einem Jahr bis zu zwei Jahren zu vollstrecken ist und die bisher im In- oder Ausland keine oder keine Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verbüßt haben.

    Ausgenommen von der unmittelbaren Ladung in den offenen Vollzug sind Verurteilte, die eine Freiheitsstrafe wegen Straftaten gemäß §§ 174 bis 180, 182 StGB zu verbüßen haben, sowie nach § 323 a StGB Verurteilte, soweit das Grunddelikt eine der vorgenannten Straftaten war.

  2. Vollzug von Ersatzfreiheitsstrafen männlicher Verurteilter.

Kontakte

Justizvollzugsanstalt Neunkirchen
Richter Pascal Jenal
Leiter
Knappschaftsstraße 16
66538 Neunkirchen
E-Mail-Kontakt
Telefon
(06821) 10602
Telefax
(06821) 106210
Justizvollzugsanstalt Neunkirchen
Außenstelle Saarlouis
Kapuzinerstraße 1
66740 Saarlouis
Telefon
(06831) 2705
Telefax
Justizvollzugsanstalt Neunkirchen
Außenstelle St. Ingbert
Alte Bahnhofstraße 11
66386 St. Ingbert
Telefon
(06894) 3876190