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"Plaketten-Verordnung" gilt seit dem 1. März 2007Saarland richtet voraussichtlich keine Umweltzonen ein
Ausnahmen werden durch die „Plaketten-Verordnung“ möglich
Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung können per Rechtsverordnung ausgenommen werden. Ausgenommene Fahrzeuge müssen hierzu amtlich gekennzeichnet werden. Ab 1. März 2007 gilt nun die "Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung" (35. BImSchV.) , die genau diese Ausnahmen und die amtliche Kennzeichnung regelt. Sie ist im täglichen Sprachgebrauch besser bekannt als so genannte "Plakettenverordnung". Regelung im Saarland Aller Voraussicht nach werden im Saarland keine Umweltzonen eingerichtet, weil die entsprechenden Werte bisher nicht erreicht wurden. Die Feinstaubplaketten müssen aber trotzdem zum Beispiel bei Zulassungsstellen, TÜV, DEKRA, GTÜ, AU-Werkstätten (nachfragen!) etc. vorgehalten werden, weil in anderen Bundsländern Zonen ausgewiesen werden, die ohne entsprechende Plakette nicht befahren werden dürfen. Was kostet die Plakette? Sie wird einheitlich nach Gebührennummer 399 der Gebührenordnung St für 5,50 Euro angeboten. Bei Glasschäden der Frontschutzscheibe wird die Plakette ersetzt. Die Polizei rät, sich vor Fahrtantritt in ein anderes Bundesland über eingerichtete Umweltzonen zu informieren. Im Internet gibt es hierzu einige Informationsportale, die am Ende dieses Beitrages verlinkt sind. Anfragen können auch an die Zulassungsstellen - insbesondere die des Reisezieles - gerichtet werden. Welche Plaketten gibt es?
Kraftfahrzeuge werden unter Berücksichtigung ihrer Schadstoffemissionen den Schadstoffgruppen 1 bis 4 zugeordnet. Zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge nach den Schadstoffgruppen 2 bis 4 sind rote, gelbe und grüne Plaketten vorgeschrieben. Fahrzeuge mit der Schadstoffgruppe 1 müssen bei Fahrverboten generell "draußen" bleiben. Dazu gehören ältere Dieselfahrzeuge und Benziner mit ungeregelten Katalysatoren.
Anforderungen an die Plakette
Wie finde ich "meine" Schadstoffgruppe? Die Zuordnung eines Kraftfahrzeuges zu einer Schadstoffgruppe wird nachgewiesen durch die emissionsbezogenen Schlüsselnummern
sowie für Kraftfahrzeuge, die unter die Regelungen des Autobahnmautgesetzes für schwere Nutzfahrzeuge (ab 12 Tonnen zulässige Gesamtmasse) fallen, durch Nachweise nach den §§ 8 und 9 der Lkw-Maut-Verordnung. Wie sind Verbotszonen erkennbar?
Verbotszonen sind zu erkennen durch neue Verkehrsschilder mit Zusatzschildern, die auf die Farbe der Plaketten hinweisen. Was kosten Verstöße?
Es gilt keine grundsätzliche Plakettenpflicht; sie gilt aber immer bei Einfahrt in eine gekennzeichnete Umweltzone. Verstöße werden mit einem Bußgeld in Höhe von 40 Euro geahndet; es gibt einen Punkt in Flensburg. Gilt die Vorschrift auch für auswärtige Kraftfahrzeuge?
Auch Autos und Lastkraftwagen aus dem Ausland benötigen nur dann eine Plakette, wenn sie in Verbotszonen fahren wollen. Zuordnung der Lastkraftwagen auch über §§ 8 und 9 der Mautverordnung. Ausnahmen der Kennzeichnungspflicht
Folgende Kraftfahrzeuge sind von den Verkehrsverboten ausgenommen, auch dann, wenn sie keine Plakette haben:
Überblick über Maßnahmen verschiedener deutscher Städte
Umweltzonen in Deutschland (extern)
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KontaktLandespolizeidirektion
Presse-, Präventions- und Öffentlichkeitsarbeit, Opferschutz
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