Saarland.de - Startseite
   Benutzerhinweise    Inhalt    Suche
Wissenschaft
 

Studienkosten

Studiengebühren

Das saarländische Gebührenmodell
Ab dem Wintersemester 2007/2008 werden an den vier staatlichen Hochschulen von allen Studierenden in Diplom-, Magister-, Staatsexamens-, Bachelor- und konsekutiven Masterstudiengängen Studiengebühren erhoben. Die Gebühr beträgt 300 Euro pro Semester für Studierende des 1. und 2. Hochschulsemesters und 500 Euro pro Semester für Studierende der nachfolgenden Semester. Bei einem Teilzeitstudium werden die Studiengebühren entsprechend dem Verhältnis des Teilzeitstudiums zum Vollzeitstudium ermäßigt.

Mit der Einführung der allgemeinen Studiengebühren entfallen die bisher erhobenen Gebühren für Langzeitstudierende. Von dem Grundsatz der Gebührenpflicht gibt esAusnahmen. Pauschal von der Gebührenpflicht ausgenommen sind

  • beurlaubte Studierende,
  • Studierende im Praxissemester,
  • Studierende im Auslandssemester,
  • Studierende im Doppelstudium, die bereits an einer anderen saarländischen Hochschule Gebühren zahlen (die Gebühr fällt nur einmal an),
  • Doktorandinnen und Doktoranden.

Auf Antrag bei der Hochschule werden darüber hinaus Studierende von der Gebührenzahlungbefreit,die ein Kind pflegen und erziehen, das das zehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat,

  • bei denen sich eine Behinderung studienerschwerend auswirkt (Behinderung größer als 50 %),
  • die A-Kader-Athletin oder -Athlet, national oder international herausragende Musiker oder Träger eines nationalen Kunstpreises sind,
  • die im Rahmen einer Gebührenfreiheit garantierenden nationalen oder internationalen Vereinbarung eingeschrieben sind.

Auf die besondere Situation des Einzelfalles können die Hochschulen eingehen, indem sie auf Antrag der Studierenden die Studiengebühr erlassen, ermäßigen, stunden oder in Raten aufteilen können. Darüber hinaus können die Hochschulen für besonders begabte Studierende Leistungsstipendien vergeben. Wer im Studium besondere Leistungen erbringt, kann von seiner Hochschule von der Gebührenzahlung befreit werden. Auch das Engagement in der Selbstverwaltung der Hochschule kann entsprechend honoriert werden.

Die Einzelheiten zu Befreiungsanträgen können bei der jeweiligen Hochschule erfragt werden.

Zurück zu "Studienkosten"

Rechtsgrundlagen

Detail-Informationen

Detail-Informationen