Verbraucherschutz
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Rechtsgrundlagen der Lebensmittelkennzeichnung
Grundlage der Lebensmittelkennzeichnung in Deutschland sind die Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung (LMKV) und die Fertigpackungsverordnung (FertigpackungsVO). Auf europäischer Ebene hat die "Richtlinie 2000/13/EG vom 20. März 2000 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Etikettierung und Aufmachung von Lebensmitteln sowie die Werbung hierfür" die Lebensmittelkennzeichnung in der gesamten EU vereinheitlicht.
Bestimmte Lebensmittel unterliegen allerdings speziellen EU-Bestimmungen und fallen somit nicht in den Anwendungsbereich der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung, dazu gehören
Auf verpackten Lebensmitteln müssen unter anderem folgende Angaben gemacht werden:
Bei offen verkauften Lebensmitteln müssen folgende Angaben gemacht werden:
Weiterführende Informationen zum Thema Lebensmittelkennzeichnung finden Sie zu folgenden Punkten: |
Europarechtliche BestimmungenLebensmittel-KennzeichnungsverordnungFertigpackungsverordnung |




