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Verbraucherschutz
 

Verdorbene Lebensmittel - wohin können Sie sich wenden?

Wenn Ihnen ein mangelhaftes, das heißt schimmeliges, verdorben riechendes, schmeckendes oder in anderer Weise auffälliges Lebensmittel verkauft wurde, sollten Sie zunächst beim Verkäufer und/oder beim Hersteller reklamieren. Der Lebensmittelunternehmer ist verpflichtet, nicht sichere Lebensmittel unverzüglich vom Markt zu nehmen und die zuständige Behörde darüber zu informieren.
Lebensmittel gelten als nicht sicher, wenn sie gesundheitsschädlich oder für den Verzehr durch den Menschen ungeeignet sind.

Sie können aber auch die amtliche Lebensmittelüberwachung und in Notfällen jede Polizeidienststelle einschalten.

Zu Beweiszwecken sollten die Kaufbelege aufbewahrt, mangelhafte Lebensmittel gegebenenfalls kühl und dunkel gelagert und verpackte Lebensmittel, wenn möglich, nicht geöffnet werden.

Welche Lebensmittelüberwachung ist für Sie zuständig?

Zentralstelle
Abteilung Lebensmittel- und Veterinärwesen

Nell-Breuning-Allee 6
66115 Saarbrücken
 
Telefon: 0681/9978-4500
Telefax: 0681/9978-4549
e-mail: poststelle@lsgv-luv.saarland.de
 
Regionalstelle Ost
Zuständig für das Gebiet der Landkreise Saarpfalz-Kreis, Neunkirchen und St. Wendel.

Seminarstraße 25
66564 Ottweiler

Telefon: 0681/9978-4650
Telefax: 0681/9978-4699
e-mail: poststelle.ost@lsgv-luv.saarland.de


Regionalstelle Mitte
Zuständig für das Gebiet des Regionalverbandes Saarbrücken.

Nell-Breuning-Allee 6
66115 Saarbrücken

Telefon: 0681/9978-4550
Telefax: 0681/9978-4599
e-mail: poststelle.mitte@lsgv-luv.saarland.de


Regionalstelle West
Zuständig für das Gebiet der Landkreise Saarlouis und Merzig-Wadern.
  
Industriestraße 6
66740 Saarlouis
Telefon:0681/9978-4600
Telefax:0681/9978-4649
e-mail: poststelle.west@lsgv-luv.saarland.de


Die Sprechzeiten sind einheitlich für Zentralstelle und Regionalstellen:
montags bis donnerstags
von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und
von 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr
freitags
von 8:30 Uhr bis 14:00 Uhr

Hinweise auf Verstöße gegen das Lebensmittelrecht

Haben Sie Hinweise darauf, dass bei der Herstellung, Lagerung oder beim Verkauf eines Lebensmittels gegen das Lebensmittelrecht verstoßen wurde oder wird? Sie haben die Möglichkeit diese vertrauliche Information an das Saarländische Landesamt für Gesundheit und Verbraucherschutz zu senden. Dieses leitet Ihre Nachricht - natürlich anonym - an die entsprechenden Stellen weiter.

Landesamt für Gesundheit und Verbraucherschutz