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Verdorbene Lebensmittel - wohin können Sie sich wenden?
Lebensmittel gelten als nicht sicher, wenn sie gesundheitsschädlich oder für den Verzehr durch den Menschen ungeeignet sind.
Sie können aber auch die amtliche Lebensmittelüberwachung und in Notfällen jede Polizeidienststelle einschalten. Zu Beweiszwecken sollten die Kaufbelege aufbewahrt, mangelhafte Lebensmittel gegebenenfalls kühl und dunkel gelagert und verpackte Lebensmittel, wenn möglich, nicht geöffnet werden. Welche Lebensmittelüberwachung ist für Sie zuständig? Zentralstelle Telefon: 0681/9978-4650
Telefon: 0681/9978-4550
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Hinweise auf Verstöße gegen das LebensmittelrechtLandesamt für Gesundheit und Verbraucherschutz |



