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Telefonieren im Auto als Unfallursache weit unterschätztDie Polizei rät: Zum Telefonieren am besten einen Parkplatz aufsuchen
Autofahrer mit "Handy" am Steuer...
Auszug aus Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung:
(1) Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeuges beeinträchtigt werden können… (1a) Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist. Wer erwischt wird, zahlt 40 Euro (Radfahrer: 25 Euro) und bekommt einen Punkt in Flensburg. Doch Vorsicht: Sofern das Telefonieren ursächlich war für einen Unfall und dabei jemand verletzt oder gar getötet wurde, findet man sich leicht im Strafgesetzbuch (Paragraph 222 - Fahrlässige Tötung oder Paragraph 229 - Fahrlässige Körperverletzung) wieder. Schwere Verkehrsunfälle Durch die Benutzung von Mobil- oder Autotelefonen geschehen häufig Verkehrsunfälle, deren Folgen mit Toten, Verletzten und / oder hohem Sachschaden einhergehen. "Unachtsamkeit" als Unfallursache wird meist unterschätzt. Sie taucht in keiner Unfallstatistik konkret auf, sondern wird als "Sonstige Ursachen" (20 Prozent aller Unfälle) aufgeführt. Unachtsamkeit führt zu unkontrollierten Fahrvorgängen, die auch von anderen Verkehrsteilnehmern negativ bewertet werden, zum Beispiel:
Deshalb kontrollierte 2006 die saarländische Polizei als Überwachungsschwerpunkt die Einhaltung des "Handyverbotes"; mehr als 2000 Verstöße wurden festgestellt. Die Dunkelziffer ist aber wahrscheinlich sehr hoch. Weitere Kontrollen werden folgen.
Sinn der Vorschrift und Prävention
Die Straßenverkehrsordnung nimmt nur Tatbestände auf, die sich im Laufe der Zeit als problematisch hinsichtlich der Sicherheit im Straßenverkehr entwickeln. Das Telefonieren mit Mobilfunktelefonen in Fahrzeugen (und sogar auf dem Fahrrad) hat sich in den letzten Jahren drastisch erhöht. Der Gebrauch technischen Fortschrittes führte aber auch zu mehr Verkehrsunfällen. Der Gesetzgeber hat erstmals 2001 reagiert und das Telefonieren im Auto ohne Freisprechanlage verboten. Die Verkehrsprävention verfolgt eher das Ziel, die Einsichtsfähigkeit des verantwortungsvollen Bürgers anzusprechen. Verantwortlichkeit heißt in diesem Zusammenhang, nicht alles zu tun, was das Gesetz nicht ausdrücklich verboten hat. Straßenverkehrssicherheit ist kein Spiel, sondern ein Zusammenwirken von vernunftbegabten Menschen!
Die amtliche Begründung zur StVO sagt aus:
Strittig ist, ob die Ablenkung durch das Telefonieren selbst nicht größere Gefahren für die Sicherheit des Straßenverkehrs darstellt. Eine Studie, veröffentlicht in der Online-Ausgabe der Fachzeitschrift "Britisch Medical Journal" ergab verblüffende Erkenntnisse:
Möglicherweise könnten Freisprechanlagen gar das Gegenteil bewirken: durch die ausdrückliche Erlaubnis der Benutzung vervielfachen sich die Gespräche und die Gesprächsdauer. Übrigens: Eine der ältesten Vorschriften, die die Achtsamkeit ansprechen, stammt aus dem Personenbeförderungsrecht und ist den meisten Menschen gut bekannt: "Bitte während der Fahrt nicht mit dem Busfahrer reden!"
Was ist erlaubt und was nicht?
Gerichtsurteile zur Rechtsproblematik OLG Köln 2005 Das bloße Ablegen bzw. Umlegen des Mobiltelefons... ist keine Benutzung im Sinne des Paragrafen 23 Absatz 1a der Straßenverkehrsordnung. OLG Hamm 2007
Leitsätze der Redaktion NZV 2007, Heft 9 Im Bereich der relativ jungen Rechtsmaterie bleibt abzuwarten, wie die Gerichte in Detailfragen weiter entscheiden werden. Ein Blick quer durch Europa...Versicherungsrecht
Problematisch wird es, wenn nach Verkehrsunfällen Regressansprüche von Versicherungen bzw. Geschädigten geprüft und geltend gemacht werden. Tipps der Polizei
Aufmerksamkeit ist ein wesentlicher Bestandteil der Verkehrssicherheit. Tun Sie nicht alles was erlaubt ist! Es ist besser, Sie fahren auf einen geeigneten Parkplatz und telefonieren dort entspannt. Sagen auch Sie: "Bei mir hat’s geklingelt!"
Quellenangabe für diese Seite:
Fotos: Deutscher Verkehrssicherheitsrat e.V., Bonn |
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Presse-, Präventions- und Öffentlichkeitsarbeit, Opferschutz
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