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Plan zur Entwicklung des ländlichen Raums - Förderperiode 2007 bis 2013
Der Plan zur Entwicklung des ländlichen Raums im Saarland setzt im Förderzeitraum 2007-2013 die Inhalte der EU- Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 („ELER- Verordnung“) um. Er steht damit im Einklang mit den Strategischen Leitlinien der EU und dem Nationalen Strategieplan der Bundesrepublik Deutschland. Neben der Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsziele der Göteborg-Strategie und der Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung gibt die ELER-VO vier prioritäre Bereiche für die Entwicklung ländlicher Räume vor:
Der Plan zur Entwicklung des ländlichen Raums (EPLR Saar) analysiert zunächst die Situation des ländlichen Raums im Saarland und zeigt dessen Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken auf, um unter Bezugnahme auf die Ziele und Strategien der EU geeignete Maßnahmen zu formulieren, die dem ländlichen Raum zukunftsfähige Perspektiven geben. Die aufgeführten Fördermaßnahmen werden in der Regel zu 50 % durch die EU und zu 50 % aus nationalen Mitteln (Bund, Land, Kommunen) finanziert. Die mit Abstand wichtigste Kofinanzierungsquelle ist die Nationale Rahmenregelung, die sich im Wesentlichen auf die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK)“ stützt. Das saarländische Plandokument wurde im Februar 2007 bei der EU- Kommission zur Notifizierung eingereicht. Im Rahmen des Konsultationsverfahrens wurde das Dokument fortentwickelt bis hin zu der Fassung, die am 18.09.2007 über das elektronische System „SFC 2007“ wiederum in Brüssel eingereicht,am am 18.09.2007 in der Sitzung des Rural Development Committee behandelt und mit Schreiben der Kommission vom 24.10.2007 genehmigt wurde. Erster ÄnderungsantragBereits im ersten Jahr der Programmumsetzung ergab sich an mehreren Stellen ein Anpassungsbedarf, so dass unter Beteiligung des Begleitausschusses mit Datum vom 19.01.2009 ein erster Änderungsantrag bei der Kommission eingereicht wurde. Dieser Änderungsantrag wurde mit Schreiben der Kommission vom 03.07.2009 angenommen.
Zweiter ÄnderungsantragIm Rahmen des so genannten Health Checks identifizierte die EU- Kommission neue Herausforderungen (Klimawandel, Wasserqualität, Biodiversität, erneuerbare Energien, Begleitung des Milchsektors), denen die ländlichen Entwicklungsprogramme Rechnung tragen sollen. Im Rahmen der Health Check- Modulation und des Europäischen Konjunkturprogramms flossen dem Saarland ab dem Jahr 2010 zusätzliche rund 3,1 Mio. EUR an EU- Mitteln zu, die im Sinne der neuen Herausforderungen einzusetzen waren.
Das Saarland setzt diese zusätzlichen Mittel für folgende Maßnahmen ein: Weiterhin wurde mit der zweiten Planänderung beantragt:
Die Kommission hat den Antrag, der vom Saarland fristgerecht zum 30.06.2009 eingereicht worden war, mit Schreiben vom 09.12.2009 offiziell angenommen. In der Sitzung des Ausschusses für ländliche Entwicklung am 23.11.2009 wurde der Änderungsantrag behandelt und ohne Gegenstimmen befürwortet. Mit Beschluss der Kommission vom 15.12.2009 wurde der Antrag offiziell genehmigt. Drittter ÄnderungsantragDer dritte Änderungsantrag diente nahezu ausschließlich der Anpassung des Programmplanungsdokumentes an die ressortstrukturellen Gegebenheiten in der saarländischen Landesverwaltung (im Zuge der Regierungsumbildung im Jahr 2009 wechselten die Bereiche „Landwirtschaft“ und „Ländlicher Raum“ einschließlich der ELER- Programmplanungs- und Verwaltungsbehörde sowie das Landesamt für Agrarwirtschaft und Landentwicklung mit der ELER- Zahlstelle in die Zuständigkeit des Ministeriums für Wirtschaft und Wissenschaft).
Zudem wurde die Finanztabelle im elektronischen System SFC2007 angepasst, wo bis dahin die Maßnahme „Inanspruchnahme von landwirtschaftlichen Beratungsdiensten im Hinblick auf den Klimawandel“ dem Code 111 statt dem Code 114 zugeordnet war. Bei den Maßnahmen 322 und 323a wurden geringfügige Inkonsistenzen korrigiert. Saarländisches LEADER-KonzeptBestandteil des Plans zur Entwicklung des ländlichen Raums im Saarland ist auch das saarländische LEADER-Konzept für die Förderperiode 2007-2013. Kern des LEADER-Konzeptes ist die Beschreibung in Kapitel 5 des EPLR.
HalbzeitbewertungIm Jahr 2010 wurde die Halbzeitbewertung erstellt und - nach Präsentation im Begleitausschuss am 23.11.2010 - fristgerecht bei der Kommission eingereicht. Der Betrachtungszeitraum der Bewertung reicht vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2009.
Transparenzinitiative - Veröffentlichung der ZuwendungsempfängerBekanntmachung zur Veröffentlichung von Informationen über die Empfänger von Mitteln aus dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)“
In Anwendung der VO (EG) Nr. 1290/2005 und der VO (EG) Nr. 259/2008 werden Informationen über die Empfänger von Mitteln aus dem EGFL und dem ELER einschließlich der Beträge, die jeder Empfänger erhalten hat, im Internet veröffentlicht. Betroffen sind hiervon alle ab dem 16. Oktober 2007 aus EGFL-Mitteln und alle ab dem 1. Januar 2007 aus ELER-Mitteln getätigten Ausgaben. Agrar-Fischerei-Zahlungen (extern)
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Rechtsgrundlagen
Die Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 (ELER- Verordnung) bildet die Grundlage für die ländlichen Entwicklungsprogramme der Mitgliedsstaaten der EU. Bei föderalen Staaten wie der Bundesrepublik Deutschland erstellen die Länder jeweils eigene Entwicklungsprogramme
In der Durchführungsverordnung zur ELER- Verordnung werden deren Inhalte konkretisiert und operationalisiert:
Die Nationale Strategie basiert auf den Strategischen Leitlinien der Europäischen Gemeinschaft.
Die Bundesrepublik, vertreten durch das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, hat einen Nationalen Strategieplan erstellt, in dessen Rahmen sich die Länderprogramme einfügen:
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