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Förderperiode 2007 - 2013

Der Plan zur Entwicklung des ländlichen Raums im Saarland setzt im Förderzeitraum 2007-2013 die Inhalte der EU- Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 („ELER- Verordnung“) um. Er steht damit im Einklang mit den Strategischen Leitlinien der EU und dem Nationalen Strategieplan der Bundesrepublik Deutschland.

Neben der Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsziele der Göteborg- Strategie und der Lissabon- Strategie  für Wachstum und Beschäftigung gibt die ELER-VO vier prioritäre Bereiche für die Entwicklung ländlicher Räume vor:

Schwerpunkt 1: Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft
Schwerpunkt 2: Verbesserung der Umwelt und der Landschaft
Schwerpunkt 3: Verbesserung der Lebensqualität im ländlichen Raum und Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft
Schwerpunkt 4: LEADER als Querschnittsaufgabe

Der Plan zur Entwicklung des ländlichen Raums (EPLR Saar) analysiert zunächst die Situation des ländlichen Raums im Saarland und zeigt dessen Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken auf, um unter Bezugnahme auf die Ziele und Strategien der EU geeignete Maßnahmen zu formulieren, die dem ländlichen Raum zukunftsfähige Perspektiven geben.
Die aufgeführten Fördermaßnahmen werden in der Regel zu 50 % durch die EU und zu 50 % aus nationalen Mitteln (Bund, Land, Kommunen) finanziert. Die mit Abstand wichtigste Kofinanzierungsquelle ist die Nationale Rahmenregelung, die sich im Wesentlichen auf die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK)“ stützt.
Für das Saarland stehen im Zeitraum 2007-2013 ca. 28,3 Mio. € an EU- Mitteln zur Verfügung (vorherige Periode 2000-2006: rund 38 Mio. €). Neben den überwiegend auf die Land- und Forstwirtschaft ausgerichteten Maßnahmen der Schwerpunkte 1 und 2, für die mehr als die Hälfte der Fördermittel vorgesehen sind, sollen in der Förderperiode 2007-2013 die Maßnahmen des Schwerpunkts 3 (Dorferneuerung, Unternehmensgründungen, ländlicher Tourismus, Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft u. a.) ebenso gestärkt werden wie der LEADER- Ansatz, der sowohl der Landwirtschaft als auch der ländlichen Entwicklung insgesamt zugute kommt.

Das saarländische Plandokument wurde im Februar 2007 bei der EU- Kommission zur Notifizierung eingereicht. Im Rahmen des Konsultationsverfahrens (inhaltliche Abstimmung auf elektronischem bzw. telefonischem Weg, persönliches Konsultationsgespräch am 13.07.2007 in Brüssel) wurde das gesamte Dokument, insbesondere aber die geplanten Maßnahmen, durch die EU- Kommission geprüft, mit Anmerkungen versehen und mit dem Saarland diskutiert. Auf diese Weise wurde das Dokument fortentwickelt bis hin zu der Fassung, die am 18.09.2007 über das elektronische System „SFC 2007“ wiederum in Brüssel eingereicht,am am 18.09.2007 in der Sitzung des Rural Development Committee behandelt und mit Schreiben der Kommission vom 24.10.2007 genehmigt wurde.
Bereits im ersten Jahr der Programmumsetzung ergab sich an mehreren Stellen ein Anpassungsbedarf, so dass – nach den erforderlichen Vorarbeiten, der Abstimmung mit dem Begleitausschuss etc. - mit Datum vom 19.01.2009 ein erster Änderungsantrag bei der Kommission eingereicht wurde. Dieser Änderungsantrag wurde mit Schreiben der Kommission vom 03.07.2009 angenommen.

Im Rahmen des so genannten Health Checks identifizierte die EU- Kommission neue Herausforderungen (Klimawandel, Wasserqualität, Biodiversität, erneuerbare Energien, Begleitung des Milchsektors), denen die ländlichen Entwicklungsprogramme Rechnung tragen sollen. Im Rahmen der Health Check- Modulation und des Europäischen Konjunkturprogramms flossen dem Saarland ab dem Jahr 2010 zusätzliche rund 3,1 Mio. EUR an EU- Mitteln zu, die im Sinne der neuen Herausforderungen einzusetzen waren.
Das Saarland setzt diese zusätzlichen Mittel für folgende Maßnahmen ein:
- Freiwillige Verlängerung der Verpflichtungszeiträume von 5 auf bis zu 7 Jahre bei den Maßnahmen 214-1 "Förderung ökologischer Anbauverfahren" und 214-2 "Extensive Bewirtschaftung von Dauergrünland mit höchstens 1,4 RGV/ha" (Maßnahmen- Ende 31.12.2015, gilt also für Maßnahmen, deren Verpflichtungszeitraum in den Jahren 2007 bis 2010 begann)
-Gezielte Umstellungsförderung im Rahmen der "Förderung ökologischer Anbauverfahren" (ELER- Code 214-1); erhöhte Förderung in den ersten beiden Jahren nach der Umstellung
- Inanspruchnahme von landwirtschaftlichen Beratungsdiensten in Bezug auf den Klimawandel (ELER- Code 114)
- Förderung der Sommerweidehaltung von Rindern (Weidegangprämie, ELER- Code 215)
Weiterhin wurde mit der zweiten Planänderung beantragt:
- Anpassung der Beihilfeintensität bei der Maßnahme 121 "Modernisierung landwirtschaftlicher Betriebe" (Anhebung auf 25%; Wegfall der erhöhten Förderung für Junglandwirte)
- Neukalkulation der Prämie im Rahmen der Streuobstförderung (214-9)
- Umschichtungen von Finanzmitteln, um der unterschiedlichen Inanspruchnahme von Maßnahmen in den Schwerpunkten 2 und 3 Rechnung zu tragen
- Weitere Anpassungen, die sich aus den vorgenannten Änderungen ableiten (z. B. Anpassung der Programmstrategie und der Finanzpläne, Aktualisierungen in Kapiteln 11 und 12 etc.)

Die Kommission hat den Antrag, der vom Saarland fristgerecht zum 30.06.2009 eingereicht worden war, mit Schreiben vom 09.12.2009 offiziell angenommen. In der Sitzung des Ausschusses für ländliche Entwicklung am 23.11.2009 wurde der Änderungsantrag behandelt und ohne Gegenstimmen befürwortet. Mit Beschluss der Kommission vom 15.12.2009 wurde der Antrag offiziell genehmigt.

Bekanntmachung zur Veröffentlichung von Informationen über die Empfänger von Mitteln aus dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)“

In Anwendung der VO (EG) Nr. 1290/2005 und der VO (EG) Nr. 259/2008 werden Informationen über die Empfänger von Mitteln aus dem EGFL und dem ELER einschließlich der Beträge, die jeder Empfänger erhalten hat, im Internet veröffentlicht. Betroffen sind hiervon alle ab dem 16. Oktober 2007 aus EGFL- Mitteln und alle ab dem 1. Januar 2007 aus ELER- Mitteln getätigten Ausgaben.

  • BMELV-Bekannmachung (PDF 0,04 MB)

Rechtsgrundlagen

Die Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 (ELER- Verordnung) bildet die Grundlage für die ländlichen Entwicklungsprogramme der Mitgliedsstaaten der EU. Bei föderalen Staaten wie der Bundesrepublik Deutschland erstellen die Länder jeweils eigene Entwicklungsprogramme

In der Durchführungsverordnung zur ELER- Verordnung werden deren Inhalte konkretisiert und operationalisiert:

Die Nationale Strategie basiert auf den Strategischen Leitlinien der Europäischen Gemeinschaft.

Die Bundesrepublik, vertreten durch das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, hat einen Nationalen Strategieplan erstellt, in dessen Rahmen sich die Länderprogramme einfügen: