Abfall
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Produktverantwortung
Von zentraler Bedeutung für den Aufbau einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft ist die Umsetzung des Verursacherprinzips über Regelungen zur Produkt-verantwortung. Einheitliche Anforderungen an Herstellung und Entsorgung dienen der Stärkung der Verantwortung der Hersteller für ihre in Verkehr gebrachten Produkte.
Als Instrumente können auf Grundlage des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (§§ 22-24) Verbote, Kennzeichnungs- und Pfandpflichten, Rücknahme- und Rückgabe- sowie Verwertungspflichten ausgesprochen werden. Für folgende Produktgruppen existieren rechtliche Vorgaben: Altfahrzeuge, Batterien, Elektro- und Elektronikgeräte, Verpackungen. |

