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Gesundheit
 

Nichtraucherschutz im Saarland.

Das Saarland schützt vor den Gefahren des Passivrauchens

Die gesundheitlichen Gefahren des Passivrauchens für Erwachsene und Kinder sind unbestritten. Aktuelle Schätzungen des Deutschen Krebsforschungszentrums in Heidelberg gehen jährlich von mehr als 3.300 tabakrauchassoziierten Todesfällen in Deutschland unter Nichtraucherinnen und -rauchern durch Passivrauchen aus. Für Kinder erhöht sich das Risiko, an Infektionen der unteren Atemwege, an Asthma, Bronchitis oder Lungenentzündung zu erkranken, um 50 bis 100 %.

Um die Menschen im Saarland umfassend vor den Gesundheitsgefahren durch Passivrauchen zu schützen, hat der saarländische Landtag ein umfassendes Nichtrauchesrchutzgesetz erlassen.

Neben dem konsequenten Gesundheitsschutz von Nichtraucherinnen und Nichtrauchern unterstützt das saarländische Gesundheitsministerium vielfache Projekte zum Schwerpunkt „Rauchfrei Leben“. Neben den Pilotprojekt „Rauchfreie Schwangerschaft“ mit der Universität Greifswald hat die Landesregierung die Aktion „Rauchfreies Saarland“ ins Leben gerufen. Vorrangiges Ziel ist dabei, die Raucherquote bei Jugendlichen insgesamt zu senken und für einen gesundheitsförderlichen Lebensstil zu werben

Foto: Saarland

Ansprechpartner

Ministerium für Gesundheit und Verbraucherschutz
Abteilung B
Dr. Thomas Lamberty
Gesundheit
Ursulinenstraße 8-16
66111 Saarbrücken
E-Mail-Kontakt
Telefon
(0681) 501-3142

Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens

Hier finden Sie den Wortlaut des Gesetzes zur Regelung des Nichtraucherschutzes.

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