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Polizei
 

Ab 1. März neue Versicherungskennzeichen für Motorroller, Mofas und Co. - "Blau" statt "Schwarz"

Ab Donnerstag, 1. März 2012, gelten die neuen Versicherungskennzeichen "Blau" statt "Schwarz". Die Polizei empfiehlt, sich rechtzeitig die neuen Versicherungskennzeichen zu besorgen.
Am 1. März: "Blau" statt "Schwarz"
Am 1. März: "Blau" statt "Schwarz"
Dadurch ist großer Ärger vermeidbar, denn
  • Fahren ohne Versicherungsschutz ist strafbar.

  • es gibt keine automatische Vertragsverlängerung und keine Nachhaftung.

  • es kann bei Verkehrsunfällen zu Regressansprüchen kommen.

  • dem/den Unfallgeschädigten können Ansprüche nach zum Teil hohen Unfall- und Folgekosten (z.B. Schwerstverletzte, die Pflegefälle werden) entgehen.

Wie der Pressedienst der Versicherungswirtschaft (GDV) mitteilte, ist das Unfallrisiko der Kleinkrafträder ist hoch: Die knapp 1,8 Millionen Mofa- und Mopedfahrer verursachten 2009 rund 33.000 Haftpflichtschäden. Die Versicherer zahlten hierfür knapp 77 Millionen Euro an Geschädigte. Mit 18 Schäden auf 1.000 Fahrzeuge ist die Schadenhäufigkeit damit fast doppelt so hoch wie bei „richtigen“ Motorrädern. Erfreulicherweise ist jedoch die Anzahl der Schäden bei den Mofas um 5 Prozent zurückgegangen: Im Jahr zuvor waren es noch fast 35.000 Haftpflichtschäden.

Die Diebstähle bei Mofas und Mopeds sind im Vergleich zum Vorjahr sogar um 17,5 Prozent zurückgegangen. Trotzdem sind Mofas und Mopeds noch immer deutlich häufiger als andere Fahrzeuge betroffen: 8.460 versicherte Mofas und Mopeds wurden 2009 gestohlen – mehr als 26 von je 1.000 Fahrzeugen. Zum Vergleich: Bei Krafträdern wurden 3,1 und bei PKW 0,5 von 1.000 Fahrzeugen gestohlen.

Der Teufel steckt im Detail! "Pokern" ist nicht angebracht und eine Verzögerung um ein paar Tage Versicherungsbeginn ist nicht wirklich Kosten sparend. Riskieren Sie nicht den Ernstfall "Unfall"!

Die Polizei wird ab März 2012 verstärkt kontrollieren. Dabei gibt es null Toleranz, denn Fahren ohne Versicherungsschutz ist kein Kavaliersdelikt.

Übermalen Sie keine Schilder in die jetzigen Farben, packen Sie nicht die "alten" aus und befestigen Sie auch nicht die gültigen Kennzeichen an andere Fahrzeuge. Stellen Sie keine Fantasiekennzeichen her. Sie machen sich in jedem Falle strafbar.

Neue rechtliche Regelung für Mofafahrer:

Seit 01.01.2008 dürfen Mofafahrer nach Paragraf 2, Absatz 4, Satz 6 der Straßenverkehrsordnung  generell außerhalb geschlossener Ortschaften Radwege benutzen. Das Zusatzzeichen 1022-11 "Mofas frei" entfällt künftig. Innerhalb geschlossener Ortschaften gilt dies nur, wenn dies durch Zusatzzeichen zugelassen ist.

Unser Tipp: Besorgen Sie sich die neuen blauen Versicherungskennzeichen, dann sind Sie auf der sicheren Seite!

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