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Silvesterkontrollen im saarländischen Einzelhandel: Nur geringe Verstöße gegen das Sprengstoffgesetz
Im Rahmen einer Schwerpunktaktion wurden zum Jahresende vom Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz landesweit insgesamt 100 Supermärkte, Einzelhändler und sonstige Verkaufsstätten von Feuerwerksartikeln auf die Einhaltung von sprengstoffrechtlichen Vorgaben überprüft. Die Lager- und Kennzeichnungsbestimmungen standen dabei im Vordergrund der Kontrollen.
Es wurden dabei nur geringe Verstöße festgestellt, was auch auf die gute Informationsarbeit im Vorfeld zurückzuführen ist. Hauptgründe von Beanstandungen waren fehlende Feuerlöscher, Lagerung neben Brennspiritus, Feuerzeugen und Papierwaren sowie fehlende Kennzeichnung auf Rauchverbot und offenes Feuer. Ausgeräumte Kartons verstellten mancherorts die Fluchtwege. Eine Überschreitung der zulässigen Höchstlagermenge wurde in keinem Fall festgestellt. Die Mängel wurden unmittelbar bei den Kontrollen vor Ort beseitigt. Der Verkauf in einem Zelt wurde eingestellt. Verbraucherschutzminister Georg Weisweiler bilanziert: „Insgesamt kann den Verkaufsstellen von Silvesterfeuerwerk, aber auch den Kontrolleuren, ein großes Lob ausgesprochen werden, dass in der hektischen Verkaufszeit die Sicherheit nicht vernachlässigt wird.“ Das Ministerium für Gesundheit und Verbraucherschutz hält einen Informationsflyer zum Thema „Informationen für den Einzelhandel: Verkauf und Aufbewahrung von pyrotechnischen Artikeln“ bereit, der im Internet unter http://www.saarland.de/73762.htm runtergeladen oder kostenfrei bestellt werden kann. |



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