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Alkohol- und Drogenkontrollen vor und während der FastnachtszeitPolizei rät: Kein Führerscheinkater nach Karnevalsveranstaltungen
Entsprechend dem zunehmenden Alkoholpegel und / oder anderen Drogen steigt die gute Laune, aber damit auch die Bereitschaft, sich mit ein paar Gläsern zu viel ans Steuer zu setzen. Alkohol und Drogen im Straßenverkehr sind nicht nur zur Fastnachtszeit immer wieder Ursachen für schwerste Verkehrsunfälle. Oft werden unbeteiligte Personen dabei getötet oder verletzt. Leicht geht dann die gute Laune in den Keller und macht einer betroffenen Ernüchterung Platz.
Rechtliche Folgen von Alkoholfahrten Ab 0,5 Promille handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit höheren Bußgeldern von 500 bis 1.500 Euro sowie Fahrverboten von einem bis drei Monate geahndet werden. Das gleiche gilt für berauschte Fahrer, die Cannabis, Kokain, Amphetamine, Ecstasy oder sonstige Drogen genommen haben. Aber auch durch Drogen berauschte Fahrer können ihren Führerschein loswerden, insbesondere wenn sie beim Führen ihres Fahrzeuges Ausfallerscheinungen zeigen oder das Untersuchungsergebnis zeigt, dass sie nicht nur gelegentlich Drogen zu sich nehmen. Ab 1,1 Promille Alkohol im Blut handelt es sich generell um eine Straftat, egal ob Fahrfehler vorliegen oder nicht. Grundsätzlich wird dann der Führerschein einbehalten. Bereits ab 0,3 Promille kann es kritisch werden, wenn nämlich der Kraftfahrer durch alkoholbedingte Fahrfehler einen Unfall baut. 0,0 Promille für Fahranfänger Seit dem 1. August 2007 gilt eine neue Vorschrift für Fahranfänger. Sie dürfen im Zusammenhang mit dem Führen von Kraftfahrzeugen in der Probezeit und - sofern sie noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet haben - überhaupt keinen Alkohol trinken. Der Verstoß kostet 250 Euro. Die Probezeit verlängert sich dann von zwei auf vier Jahre. Darüber hinaus müssen Betroffene ein Aufbauseminar belegen (Kosten: ca. 200 Euro), um ihre Fahr- und Fachkenntnisse zu vertiefen. Tipps zum entspannten Feiern
...auch Hexen müssen zum Alkoholtest
Alkohol- und Drogenkontrollen im Jahr 2011
Während der Fastnachtssaison 2011 wurden von der Polizei bei Verkehrskontrollen und nach Verkehrsunfällen 66 Blutproben (2010: 96) angeordnet und dabei 29 Führerscheine (2011: 65) einbehalten. Landesweit nahm die Polizei 13 (2010: 21) alkoholbedingte Verkehrsunfälle auf, davon 6 (2010: 9) mit Personenschaden. Kontrollen vor und während der Fastnacht 2012 Die Polizei kündigt bereits jetzt für die Fastnachtstage und die Zeit davor verstärkte Schwerpunktkontrollen an. Die Polizei appelliert: "Feiern ja! Aber Alkohol und Fahren sind unvereinbar. Zeigen Sie Verantwortung und helfen Sie mit, unsere Straßen sicherer zu machen. Gehen Sie Null Komma Null Risiko, damit Führerscheinkater und Verkehrsunfälle ausbleiben." |
KontaktLandespolizeidirektion
Presse-, Präventions- und Öffentlichkeitsarbeit, Opferschutz
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