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Begriffe und Zuständigkeiten in der Weiterbildung des Saarlandes
Ohne Kenntnis der Begriffe gibt es keinen Überblick über den "Dschungel" der Weiterbildung.
Die zentralen Formen der Weiterbildung
Weiterbildung im Sinne des Saarländischen Weiterbildungsförderungsgesetzes (SWFG) umfasst alle Formen der Fortsetzung oder Wiederaufnahme organisierten Lernens außerhalb der Bildungsgänge des Schulwesens, der beruflichen Erstausbildung, der außerschulischen Jugendbildung und der Fortbildungseinrichtungen des öffentlichen Dienstes. Sie erstreckt sich auf neue Formen des Lernens, insbesondere auch selbstgesteuertes Lernen mit Mitteln der Informations- und Kommunikationstechnik. Das Gesetz unterscheidet zwischen allgemeiner, politischer und beruflicher Weiterbildung. Die Übergänge sind allerdings oft fließend. Die allgemeine Weiterbildung fördert das selbstständige und verantwortliche Urteil und regt zur geistigen Auseinandersetzung an. Sie dient der Bewältigung persönlicher, beruflicher und gesellschaftlicher Probleme. Die politische Weiterbildung ist Teil der allgemeinen Weiterbildung. Sie soll die Fähigkeit und Motivation fördern, politische und gesellschaftliche Zusammenhänge zu beurteilen und politische und gesellschaftliche Aufgaben wahrzunehmen. Die berufliche Weiterbildung fördert die berufliche und soziale Handlungskompetenz. Sie dient der Erhaltung, Erweiterung und Anpassung der beruflichen Kenntnisse und Fertigkeiten, der Wiedereingliederung Arbeit Suchender in das Berufsleben, dem Übergang in eine andere berufliche Tätigkeit und der Sicherung des vorhandenen Arbeitsplatzes. Wissenschaftliche Weiterbildung ist Teil der beruflichen Weiterbildung. Das SWFG umfasst nicht die betriebliche Weiterbildung. Sie stellt einen Teilbereich der beruflichen Weiterbildung dar, allerdings nicht im Sinne des SWFG, sondern bezieht sich ausschließlich auf betriebsinterne berufliche Weiterbildung. Sie ist damit nicht jedermann zugängig. Die kulturelle Weiterbildung gilt ohne gesonderte Erwähnung im SWFG als Teil der allgemeinen Weiterbildung, soweit nicht berufliche Qualifizierungsmaßnahmen betroffen sind. Der (traditionelle) Begriff der Erwachsenenbildung, wie er noch auf das frühere Erwachsenenbildungsgesetz (EBG) angewandt wurde, wird im SWFG nicht mehr aufgegriffen. Der Begriff Erwachsenenbildung wird synonym für die allgemeine Weiterbildung verwandt. Politisch passte er seinerzeit nicht mehr in ein die allgemeine und berufliche Weiterbildung integrierendes Saarländische Weiterbildungs- und Bildungsfreistellungsgesetz (SWBG) von 1990, das Anfang 2010 durch das SWFG und das Saarländische Bildungsfreistellungsgesetz (SBFG) ersetzt wurde. Darüber hinaus richtet sich Weiterbildung heute nicht mehr ausschließlich an Erwachsene, sondern öffnet sich z.B. zu Schule und Erstausbildung ergänzenden Bildungsangeboten für Jugendliche. Die Begriffe formales, nicht oder non-formales und informelles Lernen, die insbesondere im Rahmen der Diskussion zum lebenslangen Lernen aufgegriffen werden, sind im SWFG nicht aufgeführt. Erläuterungen zu diesen Begriffen finden Sie über den Link in der rechten Spalte. In der Wissenschaft gibt es eine weitgehende Übereinstimmung darüber, dass die Verfügbarkeit über Wissen keine alleinige Ressource für qualifizierte Umsetzung und kreative Anwendung darstellt und eine komplexere Begriffskategorie benötigt wird. Diese Kategorie bildet am besten der Begriff Kompetenz. Kompetenz ist immer auch Handlungskompetenz. Sie bringt im Unterschied zu anderen Begriffen wie Können, Fertigkeiten, Fähigkeiten, Qualifikationen die als Disposition vorhandenen Selbstorganisationspotenziale des Individuums zum Ausdruck. Anders ausgedrückt sind Kompetenzen Handlungsfertigkeiten, die in verschiedenen Situationen und Zusammenhängen auf unterschiedliche Aufgaben angewendet und gegebenenfalls anderen Menschen erklärt bzw. vorgemacht werden können. In der Wissenschaft unterschieden wird insbesondere zwischen Fach- und Methodenkompetenz, Personale Kompetenz, Handlungs- und Aktivitätskompetenz sowie sozial-kommunikativer Kompetenz. Weitere Erläuterungen und Begriffsbestimmungen siehe in Dieter Kirchhöfer, Lernkultur Kompetenzentwicklung, Berlin 2004, zu beziehen über QUEM, Storkower Str. 158, 10407 Berlin. Zuständigkeiten in der Weiterbildung (Landesregierung)
Der Landesausschuss für Weiterbildung Der Landesausschuss für Weiterbildung besteht aus 18 ordentlichen und 18 stellvertretenden Mitgliedern. Ihm gehören je zu gleichen Teilen an
Er hat die Aufgabe,
Darüber hinaus muss der Landesausschuss für Weiterbildung zu Änderungen des SWFG und des SBFG oder sich daran anschließender Verordnungen sowie zur Anerkennung von Einrichtungen und Landesorganisationen der Weiterbildung gehört werden. |
Wörterbuch ErwachsenenbildungWeiterbildung in Deutschland
Kurze Einführung zur Weiterbildung in Deutschland (2008)
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