Saarland.de - Startseite
   Benutzerhinweise    Inhalt    Suche
Justiz
 

Elektronischer Rechtsverkehr mit Gerichten und Staatsanwaltschaften im Saarland

Auf Grund der Verordnung für den elektronischen Rechtsverkehr mit Gerichten und Staatsanwaltschaften im Saarland vom 12. Dezember 2006 (Amtsblatt des Saarlandes Nr. 55 vom 21. Dezember 2006, S. 2237) ist seit dem 1. Januar 2007 zunächst beim Amtsgericht Saarbrücken, und zwar für den Bereich der Handelsregister, der Genossenschaftsregister und der Partnerschaftsregister, der elektronische Rechtsverkehr eröffnet.

Seit diesem Zeitpunkt können die für diese Register bestimmten Dokumente und Anträge nur noch elektronisch eingereicht werden. Die elektronischen Dokumente sind dabei, sofern kein Fall des § 12 Absatz 2 Satz 2 Halbsatz 1 des Handelsgesetzbuchs vorliegt, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach § 2 Nr. 3 des Signaturgesetzes zu versehen. Bei der Einreichung der Dokumente werden automatisierte Signaturprüfungen durchgeführt und Empfangsbescheinigungen ausgestellt. Die Entgegennahme erfolgt über eine gemeinsame elektronische Poststelle der Justiz.

Für die Übermittlung der einzureichenden Dokumente muss auf dem Rechner das Programm "Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP)" installiert sein. Dieses Programm kann mit allen erforderlichen Zusatzprogrammen über die unten stehende Internetseite lizenzkostenfrei heruntergeladen werden. Dort finden Sie unter anderem auch Hinweise auf die technischen Voraussetzungen, eine Installationsanleitung sowie eine Anwenderdokumentation.

Bitte beachten Sie, dass eine Installation der EGVP-Software nur möglich ist, wenn zuvor die korrekte Java-Version installiert worden ist. Für die Installation der Java-Anwendung sind Administratorenrechte erforderlich.