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Gesetzliche Rentenversicherung
Neben der gesetzlichen Rentenversicherung wird eine zusätzliche Altersvorsorge in Zukunft immer wichtiger, um im Rentenalter den Lebensstandard halten zu können. Die Studie „Altersvorsorge in Deutschland 2005“ (AVID 2005) belegt: 96 Prozent aller Männer und 98 Prozent aller Frauen der Geburtsjahrgänge 1942 bis 1961 verfügen bei Vollendung des 65. Lebensjahres über eigene Ansprüche auf eine gesetzliche Rente. Darüber hinaus können rund 40 Prozent aller Männer und 30 Prozent aller Frauen auch eine Betriebsrente erwarten. Mehr als die Hälfte aller Personen betreibt darüber hinaus private Altersvorsorge, wie z.B. im Rahmen der Riester-Rente, wie die Studie feststellt.
Zur Erhaltung des Lebenstandards im Rentenalter werden zukünftig alle drei Säulen der Alterssicherung benötigt. Um weiterhin das Versorgungsniveau im Alter zu sichern, wird seit 2002 die private und betriebliche Altersvorsorge stärker durch eine Zulage (als Grund- und Kinderzulage) bzw. eine steuerliche Unterstützung gefördert. Die mit der Förderung verbundenen Aufgaben wurden der Deutschen Rentenversicherung Bund als zentraler Stelle (Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen) übertragen.
Darstellung der Aufgaben der gesetzlichen Rentenversicherung - Drei-Säulen-Modell der Alterssicherung
Aufgaben der gesetzlichen RentenversicherungMit rund 38,5 Millionen pflicht- und freiwillig Versicherten ist die gesetzliche Rentenversicherung mit Abstand das größte soziale Sicherungssystem in Deutschland. Aktuell werden knapp 25 Millionen Renten ausgezahlt. Die gesetzliche Rentenversicherung bietet Schutz gegen Risiken der Invalidität, Alter und Tod. Außerdem ist es ihre Aufgabe durch Maßnahmen der Rehabilitation bei Minderung der Erwerbsfähigkeit des Versicherten einer vorzeitigen Rentenzahlung entgegenzuwirken („Teilhabeleistung vor Rente“).
Weitere berufs- bzw. branchenbezogene Institutionen der staatlichen Altersicherung mit eigenen Rechtsgrundlagen sind die Beamtenversorgung, die Alterssicherung der Landwirte und berufsständische Versorgungswerke (im Wesentlichen) für Freiberufler. Die Aufgaben der gesetzlichen Rentenversicherung sind:
Weitere Informationen gibt es im Internet: Infos für junge Leute (extern) Infos rund um die Altersvorsorge (extern)
Träger der gesetzlichen Rentenversicherung
Seit 1. Oktober 2005 sind alle Träger der gesetzlichen Rentenversicherung - die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte, die ehemaligen Landesversicherungsanstalten, die Seemannkasse, die Bundesknappschaft und die Bahnversicherungsanstalt - unter dem gemeinsamen Dach "Deutsche Rentenversicherung" tätig. Ziel ist es, die Beratung und den Service noch besser auszubauen, Doppelstrukturen abzubauen, Verwaltungsverfahren zu optimieren, Kosten einzusparen. Die Leistungen und Ansprüche von Rentnerinnen und Rentnern und Beitragszahlern haben sich durch die Organisationsreform nicht geändert. Versicherte in der gesetzlichen RentenversicherungVersicherungspflichtig sind grundsätzlich:
Beamte, selbständige Landwirte und Freiberufler gehören eigenen Sicherungssystemen an. Finanzierung der gesetzlichen RentenversicherungDie Finanzierung des Rentensystems beruht auf dem Umlageverfahren. Danach werden die Aufwendungen der Rentenversicherung aus den aktuellen Einnahmen bestritten. Die gesetzliche Rentenversicherung ist eine Pflichtversicherung, die grundsätzlich an der Erwerbstätigkeit anknüpft. Ihre Finanzierung beruht auf zwei Grundlagen:
Aufsicht in der gesetzlichen RentenversicherungDie Aufsicht über die Deutsche Rentenversicherung Saarland (bis 30. September 2005 Landesversicherungsanstalt für das Saarland) obliegt dem Ministerium für Gesundheit und Verbraucherschutz. Die Aufsicht über die Unternehmen der privaten Altersvorsorge führt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin). Fragen zum Zulagenverfahren, der zulagengeförderten Altersvorsorge beantwortet die zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen. |
KontaktDeutsche Rentenversicherung Bund
Deutsche Rentenversicherung Saarland
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Hauptverwaltung
Arbeitskammer des Saarlandes
Haus der Beratung
Servicetelefon der Deutschen Rentenversichersicherung
-kostenlos-
Montag bis Donnerstag: 07.30 Uhr bis 19.30 Uhr Freitag: 07.30 Uhr bis 15.30 Uhr
Bundesanstalt für die Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
AufsichtsbehördeMinisterium für Gesundheit und Verbraucherschutz
Abteilung D
Dr. Peter Schichtel Sozialversicherung und Krankenhauswesen
BürgertelefonBürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Erreichbar: Montag bis Donnerstag, 8 bis 20 Uhr
Deutsche Rentenversicherung Bund
Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen
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